"Top Team": Oberstaatsanwaltschaft prüft Vorhabensbericht

Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser
Kärntens Landeshauptmann Peter KaiserAPA/GERT EGGENBERGER
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Ermittelt wurde gegen sieben Beschuldigte - darunter Kärntens Landeshauptmann Kaiser - und zwei Firmen. Es geht um Vorwürfe der Untreue, schweren Betrugs und Amtsmissbrauchs.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hat in der Causa "Top Team" einen Vorhabensbericht fertiggestellt und diesen an die Oberstaatsanwaltschaft Wien übermittelt. WKStA-Sprecher Konrad Kmetic bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Bericht des Magazins "News". Beschuldigte sind unter anderem Landeshauptmann Peter Kaiser und Landtagspräsident Reinhart Rohr (beide SPÖ).

Die Ermittlungen liefen gegen zuletzt sieben Beschuldigte und zwei Firmen. In dem Verfahren geht es um die Vorwürfe der Untreue, des schweren Betrugs und Amtsmissbrauchs. Angeblich flossen mittels falscher Rechnungen an das Land Kärnten öffentliche Gelder an die frühere SPÖ-Partei-Werbeagentur "Top Team", es werden aber auch andere Sachverhalte geprüft. Die Vorwürfe betreffen vor allem das Jahr 2009, einzelne Fakten reichen aber bis ins Jahr 2012. Kaiser will im Fall einer rechtskräftigen Anklage zurücktreten. Ob die WKStA eine solche befürwortet oder die Ermittlungen einstellen will, wird nicht öffentlich bekanntgegeben.

Ermittlungen seit 2012

Das Verfahren geht auf eine 2012 erstattete Anzeige der damals von den Freiheitlichen dominierten Kärntner Landesregierung zurück, seither wurde ermittelt. Zuletzt hatte im Sommer 2016 der Weisungsrat im Justizministerium den Auftrag zu weiteren Ermittlungen erteilt. Laut Medienberichten wollte die WKStA den aus ihrer Sicht abgeschlossenen Akt damals zur Anklage bringen.

Ob auch zum aktuellen Vorhabensbericht eine Weisung erteilt werden wird, bleibt abzuwarten. Kmetic: "Der Bundesminister hat laut Gesetz bezüglich der Befassung des Weisungsrats viel Spielraum, aber ich gehe davon aus." Jetzt wird der Akt zunächst von der Oberstaatsanwaltschaft bearbeitet, diese hat dann wiederum die Berichtspflicht ans Justizministerium. Wie lange es dauern wird, bis eine endgültige Entscheidung über Anklage oder Einstellung bzw. zu weiteren Ermittlungen fällt, ist unklar. "Manche Sachen gehen schnell, manche dauern, je nachdem wie komplex oder ausführlich das zu betrachten ist", so Kmetic.

(APA)

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