Der Staatsanwalt bekämpft die milde Strafe für einen Afghanen, der am Donauinselfest eine Studentin bedrängt hat.
Im Fall des 19-jährigen afghanischen Asylwerbers, der beim Donauinselfest eine 21-jährige slowakische Studentin – laut Urteil – „geschlechtlich genötigt“ haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Wien Rechtsmittel angemeldet. Konkret: Sobald die Urteilsbegründung schriftlich vorliegt, könnte der Ankläger Schuldspruch und Strafe mittels Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung bekämpfen. Und so ein neues Urteil erwirken.
Am Dienstag hatte der 19-Jährige im Straflandesgericht Wien ein mildes Urteil bekommen. Das Gericht hatte den Mann nicht im Sinne der Anklage – diese lautete auf versuchte Vergewaltigung – sondern eben „nur“ wegen geschlechtlicher Nötigung zu 18 Monaten teilbedingter Haft verurteilt. Der vorsitzende Richter erklärte, es sei nicht feststellbar, dass der Vorsatz des 19-Jährigen auf vollendeten Geschlechtsverkehr ausgerichtet gewesen sei.
Der Vorfall hatte sich neben einem dunklen Treppelweg ereignet. Ein Polizist hatte den jungen Mann beobachtet: Der 19-Jährige zerrte laut dem Beamten das Opfer in ein Gebüsch und drückte es zu Boden. Als der Mann der 21-Jährigen das T-Shirt wegreißen wollte, zerrte der Polizist den Täter vom Opfer weg.
(m. s./APA)