Cum-Ex-Steuertricks: Erfinder will sich der Justiz stellen

Auch gegen mehrere frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) wurde Anklage erhobenypovereinsbank
Auch gegen mehrere frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) wurde Anklage erhobenypovereinsbank(c) Bilderbox
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Jener Anwalt, dessen Steuertricks den deutschen Fiskus Milliarden gekostet haben, ist reuig.

Frankfurt. Einer der mutmaßlichen Erfinder der Cum-Ex-Steuertricks will sich der deutschen Justiz stellen. „Selbstverständlich werde ich persönlich am Verfahren, falls es überhaupt zu diesem kommt, teilnehmen und nötigenfalls auch durch alle juristischen Instanzen gehen“, sagte der in der Schweiz lebende Anwalt Hanno Berger der „Wirtschaftswoche“ laut einem am Donnerstag veröffentlichten Vorabbericht.

Seit Ermittler vor fünf Jahren sein Frankfurter Büro und seine Wohnungen durchsucht haben, lebt Berger in der Schweiz. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Medienberichten zufolge wegen der umstrittenen Cum-Ex-Geschäfte Anklage gegen Berger und mehrere frühere Aktienhändler der HypoVereinsbank (HVB) erhoben.

Sie wirft ihnen demnach Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall vor. Damit könnte es zum ersten Strafprozess in Deutschland wegen dieser Aktiendeals kommen, sofern das Landgericht Wiesbaden die Anklage zulässt. Letztendlich dürfte der Fall vor dem Bundesgerichtshof oder sogar dem Bundesverfassungsgericht landen.

Die Cum-Ex genannten Steuertricks von Banken und Großinvestoren sind rechtlich äußerst umstritten und sind erst 2012 vom Deutschen Bundestag gestoppt worden. Beteiligte verschoben bei diesen Deals um den Dividendenstichtag herum untereinander Aktien mit (lateinisch: „Cum“) und ohne („Ex“) Dividendenanspruch.

Zehn Milliarden Euro Schaden

Es entstand der Eindruck, die Papiere hätten zum gleichen Zeitpunkt mehrere Besitzer. Die Beteiligten beantragten dann mehrfach die Erstattung der vom Emittenten der Aktien vorab einbehaltenen Kapitalertragsteuer.

Der Schaden für den Fiskus wird auf mehr als zehn Milliarden Euro geschätzt. Ob die Geschäfte tatsächlich illegal waren oder ob damit legal ein Steuerschlupfloch ausgenutzt wurde, ist juristisch noch nicht beantwortet. (ag.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.10.2017)

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