In Wien-Favoriten erstochene 14-Jährige hatte Bruder und Vater angezeigt

Archivbild: Die Leiche der 14-Jährigen wird vom Tatort in Wien-Favoriten abtransportiert
Archivbild: Die Leiche der 14-Jährigen wird vom Tatort in Wien-Favoriten abtransportiertAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Jugendliche, die im September in Wien von ihrem Bruder erstochen wurde, war bereits im Juni einmal von zu Hause geflüchtet und hatte Anzeige wegen fortgesetzter Gewaltausübung erstattet.

Die am 18. September 2017 in Wien-Favoriten erstochene 14-Jährige - der ältere Bruder des Mädchens sitzt wegen Mordverdachts in U-Haft - hat den 18-Jährigen sowie den eigenen Vater rund zweieinhalb Monate vor ihrem Tod wegen fortgesetzter Gewaltausübung angezeigt. Das Verfahren musste allerdings eingestellt werden.

Das Mädchen war bereits Ende Juni von zu Hause geflüchtet, nachdem es dort wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, bestätigte am Freitag entsprechende Informationen der Austria Presseagentur. Die aus Afghanistan stammenden Eltern waren vor über zehn Jahren nach Österreich gekommen. Bei der Erziehung ihrer Kinder orientierten sie sich an der traditionellen, in ihrer ursprünglichen Heimat gültigen Lebensweise und den Glaubensregeln des Koran. Zuletzt waren sechs Kinder an der Adresse des Paares gemeldet. Zwei weitere Töchter sollen sich in Pakistan befinden - angeblich wurden sie dorthin verheiratet.

Durfte Wohnung nur in Begleitung verlassen

Die 14-Jährige dürfte sich zu Hause eingeengt gefühlt haben und zusehends unter Druck gesetzt worden sein, weil sie sich gegen die elterlichen Vorgaben auflehnte. Sie durfte beispielsweise die Wohnung nur in Begleitung verlassen. Weil sie auch geschlagen worden sein soll, flüchtete sie schließlich nach Graz, wo sie sich in ein Krisenzentrum begab. In Graz erstattete sie Anzeige gegen den Vater und den 18-jährigen Bruder.

In weiterer Folge wurde von der Staatsanwaltschaft Wien gegen beide ein Ermittlungsverfahren wegen fortgesetzter Gewaltausübung eingeleitet. Die Verdächtigen wurden als Beschuldigte vernommen. Sie bestritten die gegen sie erhobenen Vorwürfe. Die 14-Jährige wurde als Zeugin befragt, dabei aber nicht über ihr Entschlagungsrecht aufgeklärt - in einem Strafverfahren, das gegen Angehörige geführt wird, ist man von der Pflicht zur Aussage befreit. Die 14-Jährige wurde daher von der Staatsanwaltschaft zu einer neuerlichen Aussage gebeten. In dieser entschlug sich das mittlerweile wieder nach Wien zurückgekehrte Mädchen dann der Aussage.

Nach ihrer Rückkehr aus Graz war sie vorübergehend in einem Krisenzentrum des Wiener Jugendamts untergebracht. Dort habe sie schließlich die Vorwürfe gegen ihre Familie widerrufen und behauptet, sie habe "das nur so gesagt", wie Behördensprecherin Herta Staffa am Freitag erläuterte. Das Mädchen sei schließlich ohne Absprache nach Hause zurückgekehrt.

Die Staatsanwalt habe dann nachgefragt, ob die 14-Jährige sich noch im Krisenzentrum befinde, berichtete die Sprecherin. Das sei zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der Fall gewesen. Informationen zu einem Termin bei der Anklagebehörde habe das Jugendamt nicht gehabt. Die Obsorge lag nur so lange beim Jugendamt, als sich das Mädchen im Krisenzentrum befand, erläuterte Staffa. Auch bei ihrem zweiten Aufenthalt im Krisenzentrum habe die 14-Jährige erklärt, sie werde nicht bedroht. Dorthin war das Mädchen wenige Tage vor seinem gewaltsamen Tod zurückgekehrt.

Verfahren eingestellt

Die Angaben der Schülerin bei der ersten Befragung durften aus rechtlichen Gründen nicht verwertet werden. Das Verfahren gegen den Vater und den Bruder wurde daher Ende Juli von der Wiener Anklagebehörde eingestellt, bestätigte Mediensprecher Vecsey.

Die U-Haft über den nunmehr mordverdächtigen 18-Jährigen - er soll seine Schwester mit zumindest 13 Messerstichen in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse getötet haben - ist vom Landesgericht vor wenigen Tagen bis Anfang November verlängert worden. Ob und inwieweit der Vater oder andere Familienmitglieder in die Bluttat verwickelt waren bzw. davon wussten, ist Gegenstand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen.

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(APA)

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