Tempo und Kontrolle: Das ewige Katz-und-Maus-Spiel

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Was hilft gegen Schnellfahrer? Und was hilft Schnellfahrern dabei, nicht erwischt zu werden? Die Wiener Polizei stellte unlängst überraschend viele Fahrzeuge mit Laserblockern sicher – Geräte, die eine Geschwindigkeitsmessung verhindern. Über unseren Umgang mit Regeln, die wir nicht akzeptieren wollen.

Sehr geehrter Herr Gütermann!“, beginnt das amtliche Schreiben aus dem Jahr 1895, „Sie werden hiermit mit M 3,- (drei Mark) in Strafe genommen, weil Sie am gestrigen Sonntag mit Ihrem Benz-Motor-Pferd nachmittags zwei Uhr mit einer derartigen Geschwindigkeit durch Denzlingen gefahren sind, dass in einer Wirtschaft die Vorhänge geflattert haben.“

Gezeichnet: Oberamtmann Krohn.


Seit der Frühzeit. Da hat es der gute Herr Gütermann ordentlich krachen lassen in seinem Benz Victoria – Leistung: vier PS, Höchstgeschwindigkeit: 30 km/h, wenn die Straße danach ist (was damals selten der Fall war). Mercedes warb in einem TV-Spot mit diesem Bußbescheid aus Baden-Württemberg, der in einem Verkehrsmuseum aufliegt und als weltweit erster seiner Art gilt – natürlich nicht für das Schnellfahren warb der Hersteller, sondern für eine automatische Verkehrszeichenerfassung in neuen Mercedes-Modellen (deren Hinweise zum erlaubten Tempo der Fahrer dann geflissentlich ignorieren kann).

Von flatternden Vorhängen als untrüglichem Indikator bis zu heutiger Radar- und Lasermessung: An der Technik hat sich einiges geändert, am Prinzip nichts. Die Temposünde begleitet das Auto seit seiner Frühzeit, und die Ordnungshüter halten nach Kräften dagegen.


Was aufregt. Mehr noch als Staus und die unbestreitbare Dilettanz aller anderen Verkehrsteilnehmer regt es Autofahrer auf, wenn sie beim Schnellfahren erwischt werden. Wer geblitzt wurde, kann sich der Anteilnahme seiner Mitmenschen sicher sein, so als wäre ihm das Geldbörsel gestohlen worden.

Schnell einigt man sich in aller Regel auf geharnischte Kritik an der Exekutive, am Staat, an der „Abzocke“, denn zu keinem anderen Zweck als der Sanierung maroder Budgets kann die behördliche Bestrafungswut, die den völlig Arglosen aus dem Hinterhalt trifft, wohl nur dienen.

Diese Gefühlslage ist einigermaßen paradox – wie es unser Umgang mit Tempolimits generell ist: Die meisten von uns stehlen nicht im Supermarkt, aber fast alle fahren immer wieder zu schnell. Eine Studie der OECD mit Daten aus verschiedenen Ländern ergab, dass auf Autobahnen rund 30 Prozent der Fahrer Tempolimits überschreiten, auf Landstraßen etwa 70 Prozent – und innerorts halten sich bis zu 80 Prozent nicht ans vorgeschriebene Tempo.

Das kann nach Augenpeilung jeder bestätigen, der in einer Tempo-30-Zone wohnt, in der grundsätzlich alles gefahren wird, nur nicht 30, und das passt zu den Zahlen der Landespolizeidirektion Wien. In den ersten sechs Monaten des Jahres gab es in der Stadt, über die 700 Verkehrspolizisten wachen, 256.967 Anzeigen und 24.225 Organstrafverfügungen wegen überhöhter Geschwindigkeit. Wir lassen uns die notorische Eile also auch noch einiges kosten.

Warum ist es so schwer, sich ausgerechnet an Verkehrsgesetze zu halten?


In der Fahrschule gelernt. Nachgewiesenermaßen fällt dies leichter, wenn streng kontrolliert und drastisch gestraft wird. In der Schweiz erschlafft der gestählteste Gasfuß, denn die Kantonspolizei kennt, soviel hat sich schon herumgesprochen, keine Toleranz. In Finnland werden Verkehrsstrafen am Einkommen bemessen, sodass sie auch Reiche hart treffen. Wer in nordischen Ländern unterwegs ist, staunt über die Disziplin der Verkehrsteilnehmer. Es ist dort zuweilen quälend, hinter einer Kolonne herzufahren, wenn vorn niemand den langsamen Lkw überholt, weil man für die notwendige Überholgeschwindigkeit ein paar km/h über das Limit geriete.

Gewiss, genau so haben wir es in der Fahrschule gelernt – und wohl gleich wieder aus dem Bewusstsein gestrichen.

Doch für strengere Strafen oder mehr Kontrolle plädieren Experten nur bedingt. Lediglich in Kombination mit Aufklärungsarbeit und Bewusstseinsbildung würden sie die gewünschte Wirkung erzielen, berichtet die Verkehrspsychologin Bettina Schützhofer: „Wenn ich eine Regel nicht akzeptiere, empfinde ich die Bestrafung für den Regelbruch nur als Schikane.“

Lassen die Kontrollen dann nach, kippe man wieder ins alte Bewusstsein zurück. Schützhofer, die als Geschäftsführerin des verkehrspsychologischen Instituts Sicher Unterwegs Nachschulungen anbietet, vergleicht die Situation mit Alkoholdelikten, als sie vor etwa 20 Jahren ihre Arbeit aufnahm: „Damals galt Alkohol am Steuer als Kavaliersdelikt. Willkommen im Klub, hieß es schulterklopfend im Freundeskreis.“ Das habe sich gründlich gedreht: „Die soziale Ächtung und die Scham werden in den Nachschulungen heute als schlimmste Strafe genannt.“ Beim Alkohol habe sich, so Schützhofer, „die soziale Norm an die gesetzliche angeglichen“.

Das stehe beim Schnellfahren noch aus – geächtet sei allenfalls die Raserei von verkehrsauffälligen Lenkern, nicht aber die Draufgabe von 10, 15 km/h, um gerade noch im Toleranzbereich allfälliger Überwachungsapparaturen zu bleiben.

„Es sind allerdings genau fünf km/h, die in der Tempo-30-Zone über Leben und Tod bei einer Kollision mit einem Kind entscheiden“, so Schützhofer. „Absolutes Unwissen über grundlegende physikalische Zusammenhänge“ verortet die Expertin mitunter bei Teilnehmern der gesetzlichen Nachschulung, die zu zehn bis 20 Prozent auf Schnellfahrer entfällt (der Rest sind Alkohol- und Drogendelikte): „Es wird geglaubt, man könne 140 auf der Landstraße fahren und stünde im Ernstfall, etwa bei Wildwechsel, nach 20 Metern.“ Diese Strecke werde indes schon von der Reaktionszeit und dem Aufbauen des Bremsdrucks aufgebraucht. Mit mehr Hintergrundwissen fiele es leichter, sich an Tempolimits zu halten, die Gesetze, so Schützhofer, „auch intern motiviert“ anzuerkennen.

Nicht hilfreich sei es, dass Schnellfahren bei uns zu keinem Punkt im Vormerksystem führe, anders als in Deutschland. „Das würde schon ein Bewusstsein verankern.“ Die Verkehrspsychologin rechnet dennoch damit, dass sich die soziale an die gesetzliche Norm auch beim heutigen Kavaliersdelikt Schnellfahren „irgendwann“ angleichen werde.

In der Zwischenzeit wird auf beiden Seiten aufgerüstet. Radarwarner sind schon lange bekannt. Vor sieben Jahren berichtete die Polizei in einer Aussendung erstmals von „Laserblockern“, die Messungen mit einer Laserpistole stören und verhindern können.

Bei einer Schwerpunktkontrolle auf der Heiligenstädter Straße in Wien in der Vorwoche wurde eine solche Einrichtung gleich bei 13 Fahrzeugen beanstandet – eine Zahl, die selbst die Beamten überrascht hat (quasi nebenbei stoppten die Beamten bei der Gelegenheit einen 25-Jährigen, der mit 103 km/h unterwegs war). Der ÖAMTC berichtet im Zusammenhang mit Radarwarnern und Laserblockern von einem Strafrahmen von bis zu 4000 Euro. Gesetzlich ist die Lage seit einer Novelle zu Jahresbeginn eindeutig: Die Inbetriebnahme, ja schon das Mitführen eines solches Geräts ist strafbar und führt zum Erlöschen der Betriebserlaubnis. So kam es für die 13 Betroffenen prompt zum Umstieg ins Taxi: Kann der Laserblocker nicht an Ort und Stelle ausgebaut und der Polizei ausgefolgt werden, wird kostenpflichtig abgeschleppt, so will es das Gesetz.

Wie viele von den wundersamen Geräten, die man zwar legal erwerben, aber nicht einmal verpackt im Kofferraum nach Hause führen darf, in Umlauf sind, lässt sich nur schwer erheben. Von uns kontaktierte Anbieter verzichteten dankend auf jeden Kommentar und verwiesen auf die Gesetzeslage (verkaufen ja, verwenden nein). Fest steht: Die rund 2500 Euro, die für ein taugliches Gerät aufzuwenden sind, fallen bei einem hochpreisigen Auto, das gern schnell gefahren werden möchte, nicht ins Gewicht.

Im Mainstream angekommene Tempowarner sind Navis, die vor fix installierten Radarkästen piepen, das geschieht sogar im unverdächtigen Toyota Prius. Dergleichen ist bei uns erlaubt, in der Schweiz verboten.

Dann das kollegiale Warnen der Straßengefährten mittels Lichthupe. In einem solchen Fall wurde höchstrichterlich entschieden: ist nicht verboten. Auch dies ist paradox: Der letzte Rest von Freundlichkeit im Straßenverkehr – er gilt den Ordnungswidrigen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.10.2017)

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