Salzburgs Ex-Bürgermeister Heinz Schaden erhält Politikerpension

Heinz Schaden
Heinz SchadenAPA/BARBARA GINDL
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Sollte der Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue gegen den zurückgetretenen Stadtchef rechtskräftig werden, könnte Schaden der Verlust der Politikerpension drohen.

Der im September zurückgetretene ehemalige Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) erhält rückwirkend mit 1. Oktober 2017 eine Politikerpension. Der Stadtsenat hat am Montag den dazu notwendigen Bescheid einstimmig beschlossen. Der 63-jährige Schaden fällt noch in die 1997 abgeschaffte alte Pensionsregelung für Politiker und hatte sich damals für eine Übergangsregelung entschieden.

Seine Pensionsbezüge speisen sich damit sowohl aus den Ansprüchen aus der alten Regelung (die bis zu 80 Prozent des Letztbezugs vorsah) sowie aus dem neuen System aus ASVG-Pension und der "betrieblichen" Pensionskasse. Schaden war im Jahr 1992 als Vizebürgermeister in die Salzburger Stadtregierung eingetreten. Über die Höhe der bewilligten Pension war am Montag nichts zu erfahren.

Keine Rückkehr in die Salzburger Arbeiterkammer

"Die Anspruchsvoraussetzungen sind erfüllt, damit hat Heinz Schaden Rechtsanspruch auf die Pension", hieß es am Montag aus dem Büro von Vizebürgermeisterin Anja Hagenauer (SPÖ). Sie ist bis zur Wahl eines neuen Stadtchefs am 26. November für die Personalangelegenheiten in der Landeshauptstadt zuständig. Mit der Bewilligung der Pension kehrt Schaden auch nicht wie geplant in die Salzburger Arbeiterkammer zurück. Er war dort seit seinem Wechsel in die Politik freigestellt und hatte ein Rückkehrrecht. Sollte der am 28. Juli erfolgte Schuldspruch wegen Beihilfe zur Untreue rechtskräftig werden, könnte Schaden allerdings der Verlust der Politikerpension drohen. Der Ex-Stadtchef hatte in dem Verfahren in erster Instanz drei Jahre Haft, eines davon unbedingt erhalten.

Der derzeit amtsführende Bürgermeister Harald Preuner (ÖVP) hatte im Vorfeld der heutigen Stadtsenatssitzung laut angedacht, ob die Stadt nicht einen Teil der Pension einbehalten könnte - eine Sicherstellung für den Fall, dass das Urteil gegen Schaden hält. "Wir haben das geprüft, das ist aber ohne Rechtskraft des Urteils nicht möglich", sagte Preuner am Montag. Im Büro von Vizebürgermeisterin Hagenauer verwies man indes darauf, dass die Frage, ob man eine Politikerpension nach einer rechtskräftigen Verurteilung automatisch verliere, noch nicht klar beantwortet sei. "Es gibt da offenbar unterschiedliche Rechtsmeinungen, wir haben das noch nicht umfassend geprüft." Schadens ASVG-Pension würde von einer Verurteilung aber unberührt bleiben.

Schadens Pensionsanspruch war schon 2007 Thema

Die Pensionsansprüche von Heinz Schaden standen übrigens vor zehn Jahren schon einmal im Blickpunkt der Öffentlichkeit. 2007 wurde bekannt, dass das zuständige Amt der Stadt seit 1999 vergessen hatte, den Pensionsvorsorgebeitrag vom Bruttogehalt mehrerer Regierungsmitglieder abzuziehen. Als Folge mussten diese die fehlenden Beiträge nachzahlen, um nicht einmal deutlich weniger Pension als angenommen zu erhalten. Dabei sorgte vor allem die Aussage des Stadtchefs in einer Pressekonferenz für Aufregung, eine Pension von knapp über 2.000 Euro netto sei für ihn existenzgefährdend. Schaden entschuldigte sich später für den Sager.

(APA)

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