TV-Debatte

ÖGB und AK legen sich quer gegen Kerns Zugeständnis an Kurz

Christian Kern und Sebastian Kurz.
Christian Kern und Sebastian Kurz.(c) APA/HERBERT NEUBAUER
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Kritik an der geplanten Zusammenlegung von Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräten.

Wien. Es war einer der wenigen Punkte, auf die sich Christian Kern und Sebastian Kurz bei ihrem Schlagabtausch Sonntagabend auf Puls4 verständigen konnten: Es soll eine Angleichung der Rechte von Arbeitern und Angestellten geben – und im Gegenzug sollen Arbeiter- und Angestelltenbetriebsräte in den Unternehmen zusammengeführt werden. ÖVP-Chef Kurz hatte diese Änderung bei den Betriebsräten vehement eingefordert, Kern stimmte zu: „Ja gern.“

Bei der Arbeitnehmervertretung stößt diese Zustimmung des SPÖ-Chefs auf wenig Gegenliebe. „Bei der Gleichstellung geht es darum, Diskriminierungen abzubauen. Da geht es aber um keine Diskriminierung“, begründet Alexa Jirez, Sprecherin von ÖGB-Chef Erich Foglar, die ablehnende Haltung der Gewerkschaft. Und sie kündigt Widerstand an: „Wir werden dem entschieden entgegentreten.“

Rene Schindler, Bundessekretär der Produktionsgewerkschaft PRO-GE sieht wenig Sinn in einer Zusammenlegung: „Gleiche Rechte bedeutet nicht, dass sich die faktischen Unterschiede auflösen.“ In der Praxis eines Industriebetriebes sei ein einheitlicher Betriebsrat oft nicht sinnvoll. Arbeiter würden sich von Angestellten nicht vertreten sehen – und umgekehrt.

Auch in der Arbeiterkammer ist man mit dem Vorstoß nicht glücklich. „Wenn die hohe Politik Vorschläge macht, kennt sie oft die Details nicht“, sagt Arbeiterkammer-Direktor Christoph Klein. Ein einheitlicher Betriebsrat sei längst schon möglich, wenn sich eine Belegschaft dafür entscheidet. Diesen zwangsweise einzuführen sei dagegen nicht sinnvoll, weil sich die Arbeitsverhältnisse von Arbeitern und Angestellten stark unterscheiden würden.

Historisch gewachsen

Ganz unumstritten ist diese Position aber auch innerhalb der Gewerkschaft nicht. So verweisen manche darauf, dass die getrennten Betriebsratskörper historisch gewachsenes, aber nicht mehr zeitgemäßes Recht sind und dass es ohnehin schon einen Trend hin zu einem einheitlichen Betriebsrat gäbe.

Hintergrund der Debatte ist die anstehende Entscheidung am Donnerstag im Nationalrat. Die ÖVP hat in diesem Wahlkampf ihre langjährige Linie geändert und die Forderung nach einer rechtlichen Gleichstellung von Arbeitern und Angestellten in ihr Wahlprogramm aufgenommen. Für die SPÖ ein Anlass, das Thema per Gesetzesantrag ins Parlament zu bringen. Gegen den allerdings laufen Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung Sturm: Die von der SPÖ vorgeschlagene Angleichung bei Kündigungsfristen und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall würde Mehrkosten von 150 Millionen Euro verursachen und vor allem kleinere und mittlere Betriebe in Bedrängnis bringen.

Wirtschaftskammer kritisiert

Bei dieser Position bleiben die Arbeitgebervertreter auch angesichts des Kurz-Vorschlags. „Wir stehen dem nach wie vor kritisch gegenüber“, sagt Wirtschaftskammer-Sprecher Rupert Haberson. Eine Zusammenführung der Betriebsratsgremien entspreche zwar der Logik, wenn die Rechtspositionen von Arbeitern und Angestellten angeglichen werden, wesentlich sei aber, dass hier ein Gesetz ohne Einbeziehung der Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter vorgelegt wurde.

Somit scheint eine Einigung zwischen SPÖ und ÖVP in dieser Frage wenige Tage vor der Wahl unwahrscheinlich zu sein. Der Gesetzesvorschlag der SPÖ könnte aber im Nationalrat doch noch beschlossen werden. Denn die Grünen haben sich schon dafür ausgesprochen. Und auch die FPÖ könnte zustimmen – fix ist das allerdings noch nicht. Zwar trete man grundsätzlich für das Anliegen ein, hieß es am Montag aus der Partei. In der FPÖ will man aber noch den konkreten Text, der dann zur Abstimmung steht, abwarten. Entschieden wird das erst in der FPÖ-Klubsitzung.

Nationalratswahl 2017

Die Nationalratswahl findet am 15. Oktober 2017 statt. Bundesweit treten zehn Listen an: SPÖ, ÖVP, FPÖ, Grüne, Neos, Liste Pilz, Weiße, FLÖ, KPÖ PLUS, GILT.

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("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.10.2017)

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