Werbung durch Vermummungsverbot: Agentur zeigte Hai wohl selbst an

Der Hai nahm die Maske nach der Ermahnung der Polizei ab.
Der Hai nahm die Maske nach der Ermahnung der Polizei ab. (c) Warda Network
  • Drucken

Der Werbehai als Opfer des Burka-Verbots ging durch die internationalen Medien. Die zuständige PR-Agentur sagt, dass "jemand aus dem Haus" die Polizei rief.

Am 6. Oktober gab man sich noch schockiert: "Bei der heutigen Eröffnung des McShark Stores in der Bognergasse wurde doch tatsächlich der McShark Promotion-Maskottchen-Hai von der Polizei gezwungen sich zu entblößen", schrieb die PR-Agentur "Warda Network". Die Geschichte schlug wegen ihrer Absurdität hohe Wellen: Beamte der Wiener Polizei fordern einen Mann im Haikostüm auf, die Verkleidung abzulegen - und zwar wegen des Anti-Gesichtsverhüllungsgesetzes, das seit Anfang Oktober gilt.

Der Polizeieinsatz gegen den "Hai" in der Wiener Innenstadt sorgte im In- und Ausland für Belustigung. Nicht nur deutsche, sondern auch britische und US-Medien berichteten darüber. Etwa die renommierte britische Radio- und Fernsehanstalt "BBC" oder die Tageszeitung "Daily Mail" - und sogar die "Washington Post" kam am Montag wegen des Hais und anderer Vorfalle zu dem Schluss, dass das neue Gesetz nicht ganz so greife, wie es ursprünglich intendiert war.

Doch wie kam es eigentlich dazu, dass sich der "Hai" in der Innenstadt enthüllen musste? Die Polizei zog jedenfalls nicht freiwillig den Spott auf sich. Man betonte, nicht auf Eigeninitiative tätig geworden zu sein: Man sei gerufen worden, es habe eine Anzeige nach dem Verhüllungsverbot gegeben, und zwar gegen den Auftraggeber des "Hais". Doch wer rief die Polizei? 

In der Wiener PR-Agentur ist man mehr als glücklich über all die mediale Aufmerksamkeit. Auf Anfrage der "Presse" werden die Andeutungen greifbar: "Wir vermuten, dass jemand aus dem Haus die Polizei gerufen hat", sagt Jürgen Bogner, junger Stratege von "Warda Network". Die Freude über die gelungene Aktion merkt man ihm deutlich an. Man hätte schon eine anonyme Umfrage gestartet.

"Primär geht es gar nicht um die PR-Aktion"

Steckt hinter der Anzeige auch Kritik am Gesetzgeber? "Primär geht es gar nicht um die PR-Aktion, die ist natürlich Weltklasse", sagt Bogner mit diebischer Freude, "für uns ist es schön, dass die Welt auf die Absurdität des Gesetzes aufmerksam wird." Das Gesetz, so sagt Bogner, sei eben "Schwachsinn". Man habe die Lücken aufgezeigt.

Das Anti-Verhüllungsgesetz, vulgo "Burkaverbot", ist seit 1. Oktober in Kraft. Politisch zielt das von SPÖ und ÖVP beschlossene Gesetz zwar auf den Gesichtsschleier konservativer Muslimas, formuliert wurde es aber "religionsneutral". Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. Wie viele Amtshandlungen auf Basis der neuen Rechtsgrundlage bisher gesetzt wurden, ist noch unklar. Wer sich verhüllt, begeht ein Verwaltungsdelikt. Aber: Wird der Aufforderung der Polizei, die Verhüllung abzulegen, nachgekommen, soll keine Strafe ausgesprochen werden.

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.