Wie ein "ewiger" Betrugsprozess zur Groteske wird

Verurteilt: Die einzige, die bisher verurteilt wurde, ist die Republik Österreich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelte die überlange Dauer des Strafverfahrens gegen Michael B.
Verurteilt: Die einzige, die bisher verurteilt wurde, ist die Republik Österreich. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bemängelte die überlange Dauer des Strafverfahrens gegen Michael B.Die Presse, Clemens Fabry
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Finanzjongleur. 21 Jahre nach Tatbegehung steht der Salzburger Ex-Fondsmanager Michael B. weiterhin in Wien vor Gericht. Einst stand sein Name auf der Most-Wanted-Liste des FBI.

Dass es heuer noch ein Urteil gibt, glauben nicht einmal notorische Optimisten. Ein solches dürfte sich erst für 2018 ausgehen. Danach wartet die zweite Instanz. Dies ist angesichts der rekordverdächtigen zeitlichen Dimension alarmierend: Der Angeklagte, Ex-Fondsmanager Michael B. (45) – ein Salzburger, der in den 1990-er Jahren nach New York ging, um die Wall Street zu erobern, soll schon ab 1996 Investoren getäuscht haben. Also vor 21 Jahren.

Österreich wurde in diesem wohl längsten Strafverfahren, das die Republik je hatte, bereits vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Wegen überlanger Verfahrensdauer wurden dem Angeklagten 12.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Dies ändert aber nichts daran, dass im Straflandesgericht Wien seit Mai ein Betrugsprozess gegen Michael B. läuft. Dieser wurde nun fortgesetzt.

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