Nun hat es Alfons Mensdorff-Pouilly doch noch „erwischt“: Ein Wiener Gericht verurteilte ihn zu zwei Jahren teilbedingter Haft. Auch Ex-Telekom-Boss Fischer wurde erneut verurteilt.
In der Causa Eurofighter war Alfons Mensdorff-Pouilly (64) schon einmal wegen Schmiergeldvorwürfen vor Gericht gestanden und – bis auf ein „Minidelikt“ – freigesprochen worden. Der Richter hatte damals gemeint: „Die Sache stinkt, aber nicht genug.“ In der nächsten Affäre, nämlich jener um die Errichtung des Blaulicht-Funknetzes „Tetron“, ging sich ein Freispruch aber nicht mehr aus.
Nachdem der Oberste Gerichtshof im Februar den Untreue-Schuldspruch in Sachen Blaulicht bestätigt hatte, setzte am Donnerstag das Wiener Oberlandesgericht die Strafe endgültig fest. Dabei zeigte sich der von Richterin Natalia Frohner geleitete Dreier-Senat von seiner milden Seite: Mensdorff-Pouilly kam mit zwei Jahren Haft davon. Zwei Drittel der Strafe wurden bedingt nachgesehen. Acht Monate wurden aber ohne Bewährung verhängt.
In erster Instanz hatte der aus Lothringer Adel stammende Lobbyist, Landwirt und Jagdveranstalter noch drei Jahre – wohlgemerkt zur Gänze unbedingt – bekommen. Somit hat es sich für Mensdorff-Pouilly (er ist mit Ex-ÖVP-Frauenministerin Maria Rauch-Kallat verheiratet, die beiden leben aber getrennt) voll ausgezahlt, die ursprüngliche Strafe mittels Berufung zu bekämpfen.
Verteidiger Harald Schuster hatte so argumentiert: Die erstinstanzliche Untreue-Verurteilung seines Klienten sei im Dezember 2015 erfolgt. Nur ein paar Tage später (Anfang 2016) habe der Gesetzgeber das Delikt „Untreue“ in neuer – entschärfter – Form in Kraft gesetzt. Dies müsse Mensdorff-Pouilly zugute gehalten werden. Tatsächlich „berücksichtigte“ der Senat diese Überlegung.
Mensdorff-Pouilly muss nun die Acht-Monats-Strafe antreten – oder er stellt einen Antrag auf Strafverbüßung im Hausarrest. Geht dieser Antrag durch (die Chancen stehen gut), bekommt der 64-Jährige eine elektronische Fußfessel um das Fußgelenk.
Worum geht es in der Causa Blaulicht-Funk? Nun, Mensdorff-Pouilly war Berater der Telekom Austria (TA), die sich in der Zeit von ÖVP-Innenminister Ernst Strasser (er wurde später in der Cash-for-Laws-Affäre wegen Bestechlichkeit verurteilt) als Infrastruktur-Lieferant des Funksystems bewarb. Mensdorff-Pouilly, von vielen „Graf Ali“ genannt, sollte unter Einsatz seines Netzwerks helfen, dieses Ziel zu erreichen. Dafür floss TA-Geld, 1,1 Millionen Euro, auf Mensdorff-Konten. Die genaue Gegenleistung blieb zwar im Dunklen – die Transaktion wurde aber durch einen Scheinvertrag getarnt.
Mittlerweile hat Mensdorff-Pouilly den Schaden gutgemacht. Er zahlte das Geld der TA zurück. Dies wurde nun auch als mildernd bewertet. Und trug zur Strafreduktion bei.
„Ich bin froh, dass es vorbei ist“, sagte Mensdorff-Pouilly nach der Verhandlung im Wiener Justizpalast. Mit Blick auf die ihn umringenden Medienvertreter ergänzte er: „Das wünsche ich nicht einmal meinen schlimmsten Feinden. Auch Journalisten nicht.“
Dritte Strafe für Fischer
Außer Mensdorff-Pouilly wurde auch der frühere TA-Festnetz-Chef Rudolf Fischer (64) verurteilt. Er hatte in erster Instanz im Blaulicht-Prozess wegen Untreue ein Jahr Haft bekommen. Auch er („Ich bereue, dass es soweit gekommen ist“) durfte sich über eine Milderung freuen. Nunmehr beträgt seine Strafe nur mehr neun Monate, davon wurden sechs Monate bedingt nachgesehen.
Fischer hat schon zwei andere Strafen im Hausarrest verbüßt. Einmal sechs Monate wegen einer illegalen 600.000-Euro-Spende der TA an die FPÖ. Und einmal ein halbes Jahr unbedingt wegen der Affäre um Kursmanipulation der TA-Aktie.
Auf einen Blick
Der frühere Telekom-Austria-Vorstand Rudolf Fischer nannte Alfons Mensdorff-Pouilly einst seinen „Coach“. Gemeinsam waren die beiden während der Auftragsvergabe zur Errichtung eines Funknetzes für Blaulichtorganisationen auf den Plan getreten. Dabei floss verdeckt Telekom-Geld an Mensdorff-Pouilly. Beide Männer wurden später wegen Untreue bestraft.