Dieselautos durch Dieselskandal bis zu 15 Prozent weniger Wert

APA/HELMUT FOHRINGER
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Gebrauchte Dieselfahrzeuge haben an Wert verloren, sagt ein Gutachter. Auch Software-Updates führen nicht zur Preiserholung.

Die anhaltende Diskussion rund um Dieselmotoren hat dazu geführt, dass gebrauchte Dieselfahrzeuge 10 bis 15 Prozent an Wert verloren haben, sagt der Gerichtssachverständige Wolfgang Haslinger. Bis zum Frühjahr 2017 sei keine signifikante Veränderung bei den Preisen für Dieselautos zu sehen gewesen. Nun würden aber Neu- und Gebrauchtwagen mit Dieselantrieb nur mehr mit "größeren" Rabatten verkauft.

Besonders betroffen seien Fahrzeuge mit Motoren der Euro-5-Norm. Denn für ältere Modelle gebe es Rücktauschprämien. Zwar sei die Diskussion durch den "VW-Abgasskandal" ausgelöst worden, inzwischen sei es aber ein "genereller Dieselskandal" sagte Haslinger bei einer Verhandlung vor dem Landesgericht Linz. Der Abschlag von 10 bis 15 Prozent sei "zusätzlich zur normalen altersbedingten Abwertung zu verstehen". "Nach meinem heutigen Wissensstand" sei auch künftig nicht mehr von einer Verbesserung der Preise für ältere Dieselfahrzeuge auszugehen.

Klagen gegen Händler verjähren Ende 2017

Anwalt Michael Poduschka, der zahlreiche Kläger im Zusammenhang mit dem Abgasskandal vertritt, geht davon aus, dass dies das erste Gutachten im deutschsprachigen Raum ist, das einen Rückgang des Werts von Dieselfahrzeugen feststellt. "Dieses Gutachten verbessert die Situation der Autokäufer - sowohl in den Verfahren gegen die Händler als auch gegen die Volkswagen AG - beträchtlich", sagte Poduschka zur APA. Denn angesichts des Preisverfalls sei klar nachvollziehbar, dass Konsumenten solche Autos nicht gekauft hätten, wenn sie von der Manipulationssoftware gewusst hätten. Auch sein Mandant habe ausgesagt, dass er einen Benziner gekauft hätte, wenn er beim Kauf schon gewusst hätte, dass sein Fahrzeug später um bis zu 15 Prozent weniger wert sein wird.

Eine "berechtigte Frage" sei auch, ob die Schummelsoftware, die zum Preisverfall geführt hat, ein behebbarer oder ein unbehebbarer Mangel ist. Denn auch nach dem Software-Update sei der Preis des Fahrzeuges genau so niedrig wie davor. Nur durch Hardware-Zusätze könne der Preis wieder angehoben werden, denn nur Fahrzeuge mit modernster Technik (ad blue) seien wirklich sauber und daher nicht mehr von Fahrverboten bedroht.

Mit Ende 2017 verjähren Klagen gegen Händler, erinnert Poduschka: "Ich empfehle jedem Rechtsschutzversicherten, rasch einen spezialisierten Anwalt aufzusuchen".

(APA)

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