Erich Hackl: Wie man sich eines Störenfrieds erwehrt

Über richterliche Methoden der subtilen Diffamierung.

Vor zwei Jahren ist im Wiener Mandelbaum Verlag das „Schwarzbuch Versicherungen“erschienen, das von den sogenannten Qualitätszeitungen bis auf zwei Ausnahmen („Profil“ und „Kurier“) mit vornehmem Schweigen bedacht wurde. Dabei hätte sich das Buch viel mehr Leser und ein größeres Medienecho verdient, auch wenn seine Lektüre über weite Strecken kaum zu ertragen ist. Denn es dokumentiert anhand von fünf Fallbeispielen das schändliche Zusammenspiel von Versicherungen, Gerichten und Gerichtsgutachtern, wenn es darum geht, Schadenersatzansprüche von Unfallopfern abzuwehren, und zeigt die Ohnmacht der schuldlos zu Schaden Gekommenen in einem von Günstlingswesen und Gefälligkeiten durchwirkten Rechtssystem.

Einer der fünf Schwergeschädigten war der Autor selbst, der Publizist Franz Fluch, der mit seinem Rad gegen einen Kombi geprallt war, dessen Lenker die Vorrangregel missachtet hatte, eine andere die ehemalige Judo-Staatsmeisterin Rosina Toth. Toth war in ihrem Pkw Anfang März 2009 von einem alkoholisierten Fahrzeuglenker, einem Krankenpfleger der Allgemeinen Unfallversicherungsanstalt (AUVA), gerammt worden. Seither leidet sie unter Gleichgewichts- und Sehstörungen, Schwindelattacken und anhaltenden Kopfschmerzen und ist auf die Benützung eines Rollstuhls angewiesen. Trotzdem wurde ihr Antrag auf eine Versehrtenrente bei der AUVA 15 Monate nach dem Unfall abgelehnt.

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