Causa Seisenbacher: Ex-Sportler will Ukraine nicht verlassen

APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Judo-Olympionike legte Rechtsmittel gegen die Ausreiseaufforderung der Ukraine ein. Laut Gerichtsdatenbank liegt kein Antrag der ukrainischen Migrationsbehörde auf Zwangsdeportation vor.

Der österreichische Ex-Judoka Peter Seisenbacher hat am Donnerstag Rechtsmittel gegen einen Bescheid der ukrainischen Migrationsbehörde (DMS) eingelegt, die ihn zuvor wegen Verstößen gegen das ukrainische Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis zum 12. Oktober aufgefordert hatte. Dies folgt aus Informationen, die in der ukrainischen Gerichtsdatenbank veröffentlicht wurden.

In seinem Antrag, der am 19. Oktober beim Verwaltungsgericht von Kiew eingebracht wurde, fordert Seisenbacher vom Gericht, die Entscheidung der Migrationsbehörde in Kiew-Petschersk als rechtswidrig aufzuheben und den verantwortlichen Beamten zu konkreten Handlungen zu verpflichten. Die Behörde hatte Seisenbacher am 6. Oktober eine Frist von fünf Tagen zum Verlassen des Landes gegeben. Die von Österreich begehrte Auslieferung des Ex-Judokas war zuvor wegen ukrainischer Verjährung der ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden.

Weitere Details zum Antrag Seisenbachers waren zunächst nicht bekannt. Das Verwaltungsgericht von Kiew hat bisher auch keinen Verhandlungstermin festgesetzt. Laut Gerichtsdatenbank hat die Migrationsbehörde selbst bisher keinen gerichtlichen Antrag auf Zwangsdeportation des Österreichers eingebracht. Auch zur hypothetischen Möglichkeit des Ex-Sportlers, in der Ukraine etwa wegen politisch motivierter Strafverfolgung in Österreich einen Asylantrag zu stellen, lagen keine Angaben vor.

Nachdem das ukrainische Justizministerium laut APA-Informationen der österreichischen Botschaft in Kiew zwei österreichische Reisepässe Seisenbachers übergeben hatte und die Botschaft diese auf Grundlage einer Entscheidung der Bezirkshauptmannschaft Tulln annullierte, verfügt der Ex-Sportler derzeit über keine gültigen Reisedokumente. Seisenbacher, für den die Unschuldsvermutung gilt, kann daher derzeit lediglich nach Absprache mit österreichischen Behörden die Ukraine in Richtung Österreich verlassen, wo auf ihn ein Prozess am Landesgericht Wien warten würde.

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