Geldwäsche: Unternehmen sollen Kunden kontrollieren

Symbolbild Geldwaesche
Symbolbild Geldwaesche (c) www.BilderBox.com (Bilderbox.com)
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Die FMA empfiehlt Unternehmen, ihre Kunden einer Risikoanalyse zu unterziehen. So sollen Geldwäscher ausgeforscht werden. Außerdem sollen Firmen die Geldwäscherisiken im eigenen Unternehmen analysieren.

Österreichs Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA hat ein "Rundschreiben zum risikobasierten Ansatz zur Prävention von Geldwäscherei und  Terrorismusfinanzierung" veröffentlicht.

Konkret empfiehlt die FMA eine zweistufige Risikoanalyse:

  1. Dabei hat es sich zuerst entsprechend der angebotenen Produkte, seiner Kunden, der Geschäfte der Kunden, der Komplexität der Transaktionen sowie der geografischen Lage des Unternehmens einzuordnen.
  2. In der Folge ist jeder Kunde einer Risikoanalyse zu unterziehen und in eine mindestens dreistufige Klassifizierung einzuordnen. 

Gefährdete Kunden herausfiltern

Ein zentraler Punkt ist die Analyse der Kunden. Besonderes Augenmerk soll auf jene Kunden fallen, die "ihre Geschäfte unter ungewöhnlichen Umständen durchführen". Darunter versteht die FMA:

  • erhebliche und nicht plausible geographische Distanz zwischen beaufsichtigtem
    Unternehmen und Wohnsitz/Hauptsitz des Kunden
  • häufige und nicht erklärte Übertragung von Konten auf verschiedene beaufsichtigte
    Unternehmen bzw. Umschichtung auf neue Verträge
  • häufige und nicht geklärte Mittelbewegung zwischen beaufsichtigten Unternehmen
    verschiedener Standorte
  • ungewöhnliche Barbewegungen
  • Zuhilfenahme von komplexen Firmenkonstrukten („off-shore“) oder solchen, die den wirtschaftlichen Eigentümer nicht klar erkennen lassen
  • Mittelbewegungen, die nicht mit dem wirtschaftlichen Hintergrund in Einklang stehen
  • Kunden aus Ländern oder Regionen, die als hohes Risiko einzuschätzen sind, und
    Kunden, die in Ländern oder Regionen, die als hohes Risiko einzuschätzen sind,
    Einkommen bzw. Vermögen erwirtschaftet haben

Entsprechend dieser Risikoanalysen hat das Unternehmen schließlich über die geeigneten Maßnahmen zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zu entscheiden

Maßnahmen von FATF empfohlen

"Dieses Rundschreiben der FMA berücksichtigt auch bereits viele Empfehlungen der `Financial Action Task Force against Money Laundering and the Financing of Terrorism`, FATF, aus dem erst vor wenigen Wochen veröffentlichten Länderprüfbericht Österreich", so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Kurt Pribil: "Wir sind überzeugt, den beaufsichtigten Unternehmen damit ein sehr nützliches Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen."

(Red.)

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