Neue Verschärfungen im Asylwesen

ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka hat eine rigide Exekution des neuen Gesetzes angekündigt.
ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka hat eine rigide Exekution des neuen Gesetzes angekündigt.APA/ROLAND SCHLAGER
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Die Fremdenrechtsnovelle ist in Kraft: Die zulässige Schubhaft wurde verlängert, Beugehaft erlaubt, eine Residenzpflicht für Asylwerber eingeführt. Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen.

Wien. Seit Allerheiligen ist das neue Fremdenrechtsgesetz in Kraft. Es wurde wenige Tage vor der Wahl beschlossen, Schwarz und Rot hatten monatelang über die Verschärfungen verhandelt, die nun bis Frühling stufenweise in Kraft treten werden. Ziel des umfangreichen Gesetzespakets ist es, die Abschiebung abgewiesener Asylwerber und illegal in Österreich aufhältiger Ausländer zu erleichtern. Die freiwillige Ausreise soll forciert und auch durchaus erzwungen werden, wenn sich jemand wehrt.

So kann die Schubhaft künftig deutlich verlängert werden: Bei besonderen Umständen ist eine Festhaltung bis zu 18 Monaten möglich – das Maximum waren bisher zehn Monate.

Neu ist auch die Beugehaft, die künftig über jene abgewiesenen Flüchtlinge verhängt werden kann, die das Land nicht verlassen wollen und darum nicht am sogenannten Außerlandesbringungsverfahren mitwirken. Gemeint ist damit etwa, wenn verweigert wird, Heimreisedokumente wie einen Pass zu beantragen. In derartigen Fällen sind nun bis zu vier Wochen Beugehaft möglich. Viele Flüchtlinge, die nach Österreich kommen, haben allerdings überhaupt keine Dokumente mehr, die beweisen, dass sie aus einem bestimmten Land kommen. Dementsprechend schwierig kann es darum sein, Heimreisedokumente aus den Herkunftsländern zu bekommen, selbst wenn sie beantragt wurden. Menschen, die das Land trotz negativen Asylbescheids nicht verlassen oder versuchen, erneut einzureisen, drohen neben Beugehaft künftig hohe Geldbußen bis zu 15.000 Euro.

Residenzpflicht

Ebenfalls neu ist die Residenzpflicht während des laufenden Asylverfahrens. Diese sieht vor, dass Flüchtlinge bis Abschluss in den ihnen zugewiesenen Bundesländern wohnen müssen. Diese Maßnahme soll vor allem Wien deutlich entlasten und ein „Untertauchen“ verhindern. Bei Missachtung drohen Strafen bis 1000 Euro.

Ab sofort ist es auch möglich, dass Flüchtlinge für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Rahmen von NGOs herangezogen werden.

Bei straffälligen Flüchtlingen ist es künftig einfacher, einen positiven Asylstatus abzuerkennen. Ein dementsprechendes Verfahren kann nun nicht wie bisher erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung eingeleitet werden, sondern bereits bei Anklageerhebung oder wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird. Für den Abschluss des Aberkennungsverfahrens ist aber weiterhin ein Urteil des Strafverfahrens nötig.

Das Gesetzespaket bringt aber auch Neuerungen in anderen Bereichen: Erleichterung für Studierende und Start-ups beim Zugang zur Rot-Weiß-Rot-Karte sowie neue Aufenthaltstitel für Schlüsselarbeitskräfte internationaler Konzerne und adaptierte Bestimmungen für Saisonniers.

Zwischen zu hart und zahnlos

Das Gesetz wurde mit Stimmen von ÖVP, SPÖ und dem Team Stronach Anfang Oktober beschlossen, nachdem ein Beschluss wegen eines Formalfehlers einmal vertagt wurde. Die Opposition stimmte aus unterschiedlichsten Gründen nicht dafür: Die FPÖ bezeichnete das Gesetz als Placebo und zahnlos. Die Neos bezweifelten die Sinnhaftigkeit von höheren Strafen. Die Grünen kritisierten die Verschärfungen und schlugen stattdessen vor, Fluchtursachen wie Klimawandel und Armut zu bekämpfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.11.2017)

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