Der Rechnungshof kritisiert die Transparenzdatenbank. Sie sei unübersichtlich, gleichzeitig würden die Länder und Gemeinden aber mit Informationen geizen. Das Ziel, Steuergeld effizienter einzusetzen, wird damit verfehlt.
Wien. Kanzler und Vizekanzler hätten sich über das Verhandlungsergebnis „ausnehmend zufrieden“ gezeigt. Das notierte die Austria Presseagentur im März 2010 anlässlich der Regierungsklausur, bei der sich Werner Faymann und Josef Pröll auf die Einführung einer Transparenzdatenbank geeinigt hatten. Ganz so ausnehmend zufrieden stellt sich die Situation freilich heute nicht dar, wie ein Bericht des Rechnungshofs verdeutlicht.
Die Koalition hatte sich damals gerade auf die Einführung der Mindestsicherung verständigt. Die Transparenzdatenbank, so die Idee, sollte aber verhindern, dass ähnliche Sozialleistungen oder Förderungen von Bund, Länder und Gemeinden ausgezahlt werden. Durch die Neuerung sollte das Budget entlastet und Leistungen an Bürger treffsicherer werden.
Während die Kosten für die Mindestsicherung im Vorjahr bereits die Ein-Milliarden-Euro-Grenze sprengte, darf man von den großen Einsparungen durch die Transparenzdatenbank weiterhin nur träumen. Die Ziele seien nicht verwirklicht worden, betont der Rechnungshof in seinem am Freitag veröffentlichten Bericht, der auf einer Prüfung aus dem Vorjahr fußt.
Wenn Geldsparen kostet
Umgekehrt hat die Errichtung der Transparenzdatenbank dem Finanzministerium schon 13,6 Millionen Euro an Steuergeld gekostet. Dazu kommt, dass der Bund den Ländern über den Finanzausgleich zwischen 2012 und 2016 zusätzlich Geld für die Einführung der Transparenzdatenbank überwies. Wobei mit der gezahlten Summe von insgesamt 80 Millionen Euro auch Kosten für die Errichtung der Landesverwaltungsgerichte abgedeckt werden sollten. Der genaue Anteil für den jeweiligen Verwendungszweck wurde nicht konkretisiert.
„Mit der Transparenzdatenbank war ein kompliziertes Instrument der Leistungserfassung entstanden, das durch die Vielzahl an erfassten Leistungen überfrachtet und durch Schwächen in der Erfassungslogik geprägt war“, heißt es in dem Rechnungshofbericht. So seien neben Förderungen (z. B. Forschungs-, Umweltförderung) auch Transferzahlungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld), Sozialversicherungsleistungen (Arbeitslosengeld), Ruhe- und Versorgungsbezüge (Pensionen) sowie ertragsteuerliche Ersparnisse nach dem Einkommensteuer- und Körperschaftsteuergesetz (etwa der Kinderfreibetrag) erfasst worden.
Andererseits habe es von den Ländern keine Zahlungsdaten gegeben, und die Gemeinden hätten sogar weder Leistungsangebote noch Zahlungsdaten kundgetan, betonen die Prüfer. Als möglichen Grund macht der Rechnungshofbericht die Rechtslage aus. Denn es „bestand keine Verpflichtung der Länder zur Meldung von Zahlungsdaten und keinerlei Beteiligungsverpflichtung für Gemeinden“. Die Weigerung der Länder, auch Zahlungsdaten einzutragen, stelle „ein wesentliches Hindernis für eine zügige Fortentwicklung der Transparenzdatenbank dar“, resümierten die Prüfer. In der Praxis sei die Datenbank daher bis dato auch kaum genutzt worden.
Gemeinden: zu hoher Aufwand
Dabei sieht der Rechnungshof grundsätzlich Potenzial in der Datenbank. Nötig sei aber eine einheitliche Regelungskompetenz des Bundes und eine gemeinsame Lösung der Gebietskörperschaften.
Gemeindebundpräsident Alfred Riedl versprach am Freitag, dass die Kommunen die Transparenzdatenbank künftig mit Förderdaten beliefern wollen. „Das ist so rasch wie möglich zu erledigen“, sagte er. Das Problem sei bisher vor allem der hohe Verwaltungsaufwand. Förderungen an Vereine mit vielen Mitgliedern könnten etwa nur schwer – wie vorgeschrieben – personenbezogen aufgelistet werden, erklärte Riedl. Es brauche daher Änderungen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2017)