Tote in Stiwoll: Flüchtiger drohte schon 2011 mit Waffengewalt

APA/ELMAR GUBISCH
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Der 66-Jährige stand wegen versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt vor Gericht. In einem Brief an das Justizministerium drohte er mit Waffengewalt.

Jener Steirer, der vergangenen Sonntag zwei Nachbarn getötet haben soll, hat bereits im Jahr 2011 mit Waffengewalt gedroht. Wie das Landesgericht für Strafsachen Graz mitteilte, war er wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt vor Gericht gestanden. Unterdessen findet sich Friedrich F. auch auf der Liste von Österreichs meistgesuchten Personen.

In einem Brief an das Justizministerium im Februar 2011 habe der 66-Jährige von "Fehlleistungen von Richterinnen" geschrieben und die Abstellung von "Justizgaunereien" gefordert - "widrigenfalls er nur mehr den Weg zur Waffe sehe", wie es in dem Schreiben des Gerichts heißt. Dadurch habe er versucht, die zuständigen Beamtinnen des Ministeriums "durch gefährliche Drohung mit dem Tod zu einer Amtshandlung" zu nötigen.

Das Landesgericht für Strafsachen listete auch weitere Verfahren auf, die gegen Friedrich F. liefen. 2012 brachte die Staatsanwaltschaft Graz einen Strafantrag wegen öffentlicher Beleidigung einer Behörde ein. Der Steirer hatte Flugzettel verteilt, auf denen Vorwürfe gegen das Bezirksgericht Frohnleiten erhoben wurden. 2014 wurde erneut ein Strafantrag gegen F. eingebracht, diesmal wegen übler Nachrede gegenüber zwei Richtern. Und erst im Mai 2017 folgte ein neuer Strafantrag wegen versuchter Nötigung in einem Exekutionsverfahren.

F. zum Zeitpunkt der Tat unzurechnungsfähig

Alle drei Strafanträge wurden allerdings zurückgezogen, weil in Gutachten festgestellt wurde, dass F. zum Zeitpunkt der Taten unzurechnungsfähig war. Für eine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher, so das Gericht, sei eine "Anlasstat" notwendig: "Hier verlangt das Gesetz das Vorliegen einer Tat, die mit einer ein Jahr übersteigenden Freiheitsstrafe bedroht ist." Und im Fall der üblen Nachrede handelt es sich um einen Tatbestand, auf den bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe steht. Das treffe auch auf den Tatbestand der Nötigung zu.

In der Gegend rund um Stiwoll wurde auch am Sonntag nach Friedrich F. gefahndet. "Danach wird in ein anderes Fahndungssystem übergeleitet, was aber nicht heißt, dass vor Ort alles eingestellt wird", sagte Polizeisprecher Jürgen Haas auf APA-Anfrage: "Auch wenn man uns nicht sieht, heißt das nicht, dass wir nicht da sind." Die Lage werde stündlich beurteilt, nach diesen Lagebeurteilungen erstellt die Polizei ein Einsatzkonzept. Tauchen neue Hinweise auf, dann gibt es auch wieder Durchsuchungen.

(APA)

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