Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Pilz

Peter Pilz
Peter PilzAPA/HELMUT FOHRINGER
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Untersucht wird, ob in irgendeine Richtung der Verdacht auf Begehung einer strafbaren Handlung gegeben ist.

Die Staatsanwaltschaft Wien prüft, ob in der Causa Pilz ein Anfangsverdacht einer strafbaren Handlung gegeben ist. Was genau geprüft wird, konnte Sprecherin Nina Bussek am Dienstag noch nicht sagen: Man untersuche einmal, ob überhaupt in irgendeine Richtung der Verdacht auf Begehung einer strafbaren Handlung gegeben sei.

Sexuelle Belästigung ist prinzipiell (sofern nicht mit Gewaltanwendung begangen) nach dem Paragrafen 218 StGB strafbar. Die Ergänzung (1a), wonach "auch zu bestrafen (ist), wer eine andere Person durch eine intensive Berührung einer der Geschlechtssphäre zuzuordnenden Körperstelle in ihrer Würde verletzt", trat allerdings erst mit 1. Jänner 2016 in Kraft. Und: Da die Strafdrohung "bis zu sechs Monate" ist, beträgt die Verjährungsfrist nur ein Jahr.

>> Sexuelle Belästigung: Fast doppelt so viele Anklagen nach Gesetzes-Verschärfung

Somit wären die beiden öffentlich diskutierten Vorfälle - die Peter Pilz beide bestreitet - im Hinblick auf Par. 218 bereits verjährt. Außerdem wäre zumindest in einem, möglicherweise auch in beiden Fällen der Paragraf 218 Abs. 1a gar nicht anzuwenden: Denn er trat erst am 1. Jänner 2016 in Kraft. Der Vorfall in Alpbach - wo Pilz laut Zeugen in betrunkenem Zustand eine Frau begrapscht haben soll - fand schon drei Jahre vorher, 2013, statt. Die Ex-Assistentin von Pilz, die ihm verbale und körperliche Belästigungen vorwirft, wandte sich Ende 2015/Anfang 2016 an die Gleichbehandlungsanwaltschaft.

Der Paragraf 218 Abs. 1a ist zudem ein Ermächtigungsdelikt: Das heißt, die Staatsanwaltschaft kann zwar - auch ohne Anzeige - prüfen, ob ein Anfangsverdacht gegeben ist. Aber die strafrechtliche Verfolgung ist "nur mit Ermächtigung der belästigten Person" möglich. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft, ehe sie in einem solchen Fall Anklage erhebt, das Opfer fragen muss, ob es damit einverstanden ist. Lehnt das Opfer ab, kommt es nicht zum Prozess.

Dir Vorwürfe gegen Pilz

Eine ehemalige Mitarbeiterin von Peter Pilz hat diesem rund 40 Vorfälle der sexuellen Belästigung vorgeworfen. 2013 soll der langjährige Grüne zudem beim Europäischen Forum in Alpbach eine Frau „begrapscht“ haben. Pilz beteuert, sich an letztgenannten Fall nicht erinnern zu können, er wolle aber „schonungslose Aufklärung“ und sei dabei, den besagten Abend zu rekonstruieren.

Zur Causa rund um seine Ex-Mitarbeiterin betont er, er habe die Vorwürfe nie gesehen, da sich die Frau zwar im Jahr 2015 an die grüne Klubführung und die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt, jedoch eine Verschwiegenheitsklausel vereinbart habe, sodass er keinen Zugang zu den Unterlagen habe und ein öffentliches Verfahren nicht möglich sei.

(APA)

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