Sternstunde für Anleger: Sonderprüfer soll VW auf den Zahn fühlen

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FILES-GERMANY-EU-ANTI-TRUST-DAIMLER-VOLKSWAGENAPA/AFP/RONNY HARTMANN
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Die Schutzvereinigung der Wertpapierbesitzer erhofft sich durch eine vom Gericht angeordnete unabhängige Sonderprüfung Antworten zu den Fragen, ob VW-Chefetage rechtliche Pflichten verletzt ha.t

Im Abgasskandal bei Volkswagen soll ein unabhängiger Sonderprüfer für Aufklärung sorgen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle entschied, die Abläufe rund um den Einsatz manipulierter Software in Dieselfahrzeugen prüfen zu lassen. Das OLG sei dem Antrag auf Einsetzung einer Sonderprüfung gefolgt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Beantragt worden war die Sonderprüfung von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW). Die Aktionärsvertreter erhoffen sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei Volkswagen in Verbindung mit den Software-Manipulationen rechtliche Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben.

Anleger vorerst zufrieden

Damit sei die erste rechtskräftige gerichtliche Entscheidung gegen Volkswagen zur Untersuchung einer möglichen verspäteten Information des Kapitalmarktes ergangen, sagte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding. DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler betonte, es handele sich um eine Sternstunde für den Anleger- und Minderheitenschutz in Deutschland.

Im Juni 2016 waren Aktionärsvertreter, darunter die DSW, bei der Hauptversammlung von Volkswagen mit ähnlichen Sonderprüfungs-Anträgen gescheitert. Der Autobauer selbst ließ die Vorgänge intern von der US-Kanzlei Jones Day untersuchen. Das Landgericht Hannover hatte den Antrag daraufhin im Juli 2017 zurückgewiesen. Die Verwendung der Ergebnisse lasse Erkenntnisse erwarten, die eine Sonderprüfung unnötig machten, hieß es damals zur Begründung. Das OLG in Celle kam nun zu einer anderen Auffassung. Die Untersuchungen der durch Volkswagen eingesetzten Kanzlei erübrigten eine Sonderprüfung nicht. Es sei nicht ersichtlich, dass die Ergebnisse frei von Einfluss entstanden seien.

VW hält Maßnahme für "unzutreffend"

Volkswagen habe die Entscheidung des OLG Celle zur Kenntnis genommen, hieß es in einer Reaktion aus Wolfsburg. "Wir halten diese für unzutreffend", sagte ein VW-Sprecher und kündigte an, dass das Unternehmen nun die schriftlichen Beschlussgründe und die weiteren Schritte sorgfältig prüfen werde. Die Rechtsbeschwerde sei in diesem Fall ausgeschlossen, hieß es vom Gericht. Gegen den Beschluss gebe es laut Aktiengesetz keine Rechtsmittel.

Nach dem Bekanntwerden der gefälschten Stickoxidwerte bei Millionen von Dieselmotoren im September 2015 war der Aktienkurs von VW steil nach unten gegangen, die Vorzugspapiere des Konzerns hatten zwischenzeitlich fast die Hälfte ihres Wertes verloren. Viele Anleger wollen sich ihre Verluste erstatten lassen. Es geht um Milliarden.

(APA)

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