Ein gutes Urteil für die Polizei

Die oberste Polizeidisziplinarkommission hat im Fall Bakary J. ohne Sensation entschieden.

Mit dem Begriff Prügelpolizei ist man in Österreich rasch bei der Hand. Schneller ist vielleicht nur die Exekutive, wenn es darum geht, ihre Leute zu schützen. Diesen Eindruck versuchten diverse Disziplinarkommissionen, die sich mit Polizeigewalt auseinandersetzten, erst gar nicht zu zerstreuen.

Das ist mit einem aktuellen Urteil (Entlassung von zwei Polizisten, höchste Geldstrafe für einen nicht aktiv beteiligten und Streichung aller Ansprüche für den mittlerweile pensionierten vierten) nun offenbar vorbei. Vielleicht, weil der Fall so eindeutig war: Dass 2006 Bakary J. nach dem Versuch, ihn abzuschieben, mit einem Bruch von Jochbein, Kiefer und Augenhöhle aus der Obhut von vier Wega-Beamten entlassen wurde, war als Fall berechtigter Notwehr nicht übertrieben wahrscheinlich.

Vielleicht hat sich aber in der Polizei auch die Gewissheit durchgesetzt, dass eine klare Reaktion auf seltene Einzelfälle die beste Methode ist, die Beamten, die ihren Dienst täglich einwandfrei erledigen, aus der Geiselhaft zu befreien.

Dem Urteil war langes juristisches Tauziehen vorausgegangen. Strafrechtlich haben die Polizisten wegen Quälens eines Gefangenen bedingte Haftstrafen ausgefasst. Doch disziplinarrechtlich wurden die Polizisten anfangs nur zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof hob diese Urteile wegen Rechtswidrigkeit auf, dem folgte die Kommission nun. Alles andere wäre also die Sensation...

Vielleicht muss man das Urteil dennoch emporheben. Damit es in Zukunft gar nicht mehr zu solchen Nichtsensationen kommen muss.


rainer.nowak@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 09.01.2010)

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