AWD: Auch Nicht-Kunden an VKI-Klage beteiligt

ARCHIV - Ein Schild heisst am 15. August 2008 die Besucher vor der AWD-Hauptverwaltung in Hannover wi
ARCHIV - Ein Schild heisst am 15. August 2008 die Besucher vor der AWD-Hauptverwaltung in Hannover wi(c) AP (Axel Heimken)
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Der AWD kritisiert, dass bei der ersten Klage des VKI gegen ihn auch Personen vertreten waren, die nie vom AWD beraten wurden. Daher lehnt der AWD den geforderten Verjährungsverzicht weiterhin ab.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat bisher für rund 250 Anleger Ansprüche wegen angeblicher Fehlberatung beim AWD geltend gemacht. Dabei könnte dem VKI ein Fehler unterlaufen sein: Wie der AWD in einer Aussendung kritisiert, seien einige dieser Kläger nie Kunden des AWD gewesen. Zwei Teilklagen im Namen von 123 bzw. 145 Anlegern hat der VKI schon eingebracht - die erste hat das Handelsgericht (HG) Wien im November für zulässig erklärt.

Daher lehnt der AWD den vom VKI geforderte Verjährungsverzicht auch weiterhin ab. Denn der AWD ist nach wie vor der Meinung, dass eben nicht alle Fälle ident sind. Das entsprechende Ultimatum lief auch am 10. Jänner ab.

Erste Runde geht an AWD

Erst vor wenigen Tagen gewann der AWD den ersten Prozess gegen einen Anleger. Das Handelsgericht Wien entschied, dass der AWD seinen Aufklärungs- und Beratungspflichten voll nachgekommen ist.

(ebl)

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