Das Berufsförderungsinstitut Steiermark nimmt die Dienstanweisung, wonach eine muslimische Sprachtrainerin ihr Kopftuch hätte ablegen müssen, endgültig zurück
Das Kopftuchverbot beim steirischen Berufsförderungsinstitut (BFI) ist endgültig vom Tisch: Die Dienstanweisung ist am Donnerstag zurückgenommen worden, bestätigte Josef Gritz, Aufsichtsratschef des BFI, einen Bericht der "Kronen Zeitung" am Freitag: "Für mich als Eigentümervertreter ist es kein Thema mehr."
Eine Studie der Universität Innsbruck habe bestätigt, dass man damit "nicht am richtigen Weg" war, so Gritz. Die Rücknahme sei mit den Eigentümern, der Arbeiterkammer und dem ÖGB, abgeklärt.
Die Dienstanweisung am BFI Steiermark, wonach eine muslimische Sprachtrainerin für Deutsch ihr Kopftuch hätte ablegen müssen, hatte im März österreichweit Aufmerksamkeit nach sich gezogen. Anlass für die Dienstanweisung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes gewesen, das Dienstgebern am Arbeitsplatz ein Verbot religiöser Symbole ermöglicht.
(APA)