Zeit wird knapp: Sechs Monate bis zum neuen Datenschutz

Die Sicherheitsanforderungen an Datenspeicher differieren je nach Unternehmen und Branche. Das Bild zeigt zwei Türen beim Eingang zu Hochsicherheits-Datenspeichern in einem ehemaligen Kommandobunker der Schweizer Armee.
Die Sicherheitsanforderungen an Datenspeicher differieren je nach Unternehmen und Branche. Das Bild zeigt zwei Türen beim Eingang zu Hochsicherheits-Datenspeichern in einem ehemaligen Kommandobunker der Schweizer Armee.(c) REUTERS (Arnd Wiegmann)
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Die Datenschutz-Grundverordnung, die ab 25. Mai 2018 in der ganzen EU unmittelbar gilt, verlangt Unternehmen und Organisationen einen neuen Umgang mit Daten ab.

Wien. Als neues Regelwerk für die gesamte Europäische Union wird die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ab 25. Mai 2018 verbindlich und unmittelbar in jedem Mitgliedstaat gelten. Auf Unternehmen und Organisationen kommen damit gravierende Änderungen zu. Betroffene Personen erhalten mitunter ganz neue Möglichkeiten, um ihre Rechte auf Privatsphäre wirksam geltend zu machen.

Doch was sind die wesentlichen rechtlichen Neuerungen, und wie können die Vorgaben der DSGVO fristgerecht und effizient umgesetzt werden?

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