Steirischer Arzt: Urteilsbegründung bewertet Aussehen von Zeugen

Archivbild: zwei der Kinder des Arztes gingen im Oktober an die Öffentlichkeit
Archivbild: zwei der Kinder des Arztes gingen im Oktober an die ÖffentlichkeitAPA/HERBERT NEUBAUER
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Die Kinder des Arztes, der vom Vorwurf freigesprochen wurde, diese jahrelang gequält zu haben, kritisieren eine "zutiefst beleidigende Urteilsbegründung". Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht über eine mögliche Berufung entschieden.

Im Fall jenes steirischen Arztes, der vom Vorwurf, seine Kinder gequält zu haben, freigesprochen worden ist, liegt nun die Urteilsbegründung vor. Darin wird unter anderem das optische Erscheinungsbild von Zeugen bewertet, berichten das Nachrichtenmagazin "profil" und die Austria Presseagentur. Die Staatsanwaltschaft hat noch nicht entschieden, ob sie gegen das Urteil berufen wird, hieß es am Dienstag.

Der Arzt ist am 29. September vom Vorwurf, seine vier Kinder jahrelang gequält zu haben, nicht rechtskräftig freigesprochen worden. Die Urteilsbegründung beschäftigt sich unter anderem mit der Optik der Zeugen. So heißt es darin über eine der Töchter: "Offensichtlich legt sie auf Kleidung, dem Anlass entsprechend, keinen Wert. Sie ist, was den Körperschmuck betrifft, in keiner Weise als konservativ zu bezeichnen." Auch die Piercings finden Erwähnung, ebenso der "extravagante Kleidungsstil" der Exfrau, die den Eindruck einer "überladenen Person" gemacht habe.

Die Kinder haben mittlerweile zwei Sachverhaltsdarstellungen bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) eingebracht. In diesen wurden etwa die Verhandlungsführung von Richter Andreas Rom sowie die Vorgehensweise von Staatsanwalt Christian Kroschl kritisiert. In beiden Fällen wurde eine sogenannte Anfangsverdachtsprüfung eingeleitet, die abklären soll, ob ein Ermittlungsverfahren durchgeführt wird.

Kinder kritisieren "menschenverachtende Urteilsbegründung"

Seitens der Kinder hieß es am Dienstag gegenüber der Austria Presseagentur: "Wir hatten uns Gerechtigkeit und Unabhängigkeit von diesem Verfahren erhofft. Bekommen haben wir eine zutiefst beleidigende, inhaltlich falsche und menschenverachtende Urteilsbegründung vom Richter. Hätte es noch eines weiteren Beweises dafür bedurft, dass wir aufgrund des prominenten Namens unseres Vaters kein rechtsstaatliches Verfahren erwarten können, ist er hiermit eindrücklich erbracht. Schon bei der Hauptverhandlung ist uns schmerzlich klar geworden, dass wir von Richter Rom nichts zu erwarten haben. Er hätte wenigstens noch den Anstand und die Professionalität zeigen sollen, sich für befangen zu erklären."

(APA)

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