Gehaltserhöhung: Kern sieht in Berichten "kleine Intrige"

Christian Kern
Christian KernAPA/HELMUT FOHRINGER
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Er bekomme zusätzlich zum Abgeordnetengehalt 6100 Euro, weil der Job als Parteichef "üblicherweise abgegolten" werde, betont der SPÖ-Kanzler. Parlamentsunterlagen belegen: Parteigehalt ist für Abgeordnete keine Seltenheit.

SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern reagiert gelassen auf die Berichte über seine Gehaltserhöhung. Dies sei "eine kleine Intrige, eine österreichische, die wunderbare Resonanz in österreichischen Medien findet", sagte er am Freitag vor dem EU-Gipfel der östlichen Partnerschaft in Brüssel. Man sollte dies aber "nicht überbewerten". Zuvor war bekannt geworden, dass die SPÖ ihrem Parteichef Kern gut 6100 Euro monatlich überweisen wird. Damit kommt er auf das selbe Gehalt wie der geschäftsführende Klubobmann Andreas Schieder, nämlich 14.885 Euro.

Kern begründet das Salär, das er zusätzlich zum Abgeordnetengehalt bekommt, mit seiner Position als Parteichef. Die 6100 Euro von der SPÖ bekomme er, "weil ich Parteivorsitzender bin", sagte er am Donnerstag im "Puls 4"-Interview. Diesen Job übe er zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Mandatar aus und das werde "üblicherweise abgegolten".

Mit seinen 14.885 Euro monatlich brutto "gehöre ich nicht zu den Top-20-Verdienern im Parlament", so Kern. Außerdem käme er netto auf 7000 Euro. Und das sei ein Wert, den er verantworten könne.

Parteigehalt für Abgeordnete keine Seltenheit

Kern ist übrigens nicht der einzige Spitzenfunktionär, der zusätzlich zum Mandat noch ein Gehalt der Partei bezieht. Gerade bei Managementfunktionen wie Generalsekretär oder Geschäftsführer sind Zuzahlungen üblich, wie Veröffentlichungen von Parlament und Landtagen zeigen. So hatte Kerns Vor-Vorgänger Alfred Gusenbauer einst ein ähnliches Modell gewählt, dessen Abgeordnetenbezüge in der Oppositionszeit - nach damaligen Angaben - auf Klubchef-Niveau aufgestockt wurden.

Zuzahlungen sind auch für rote Bundesgeschäftsführer üblich: So wurden dem früheren Parteimanager Georg Niedermühlbichler seine Wiener Landtagsbezüge um über 10.000 Euro aufgebessert, wie die Transparenzliste des Landtages zeigt. Kern fällt mit seinem künftigen Nebenverdienst in die mittlere Einkommens-Kategorie 3 des Parlaments (Zusatzverdienst zwischen 3501 bis 7000 Euro). Damit würde Kern zwar im vorderen Mittelfeld liegen, Spitzenverdiener wäre er aber keiner. Denn bei der Offenlegung für das Jahr 2016 meldeten 23 Abgeordnete höhere Nebeneinkommen, neun davon Zusatzeinkünfte über 10.000 Euro (siehe Galerie unten).

Bekanntestes Beispiel ist FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl, der für die Bundespartei ehrenamtlich arbeitet, aber von der Wiener FPÖ für Werbung, PR, Marketing, Kommunikation und Strategie bezahlt wird. Seinen Zusatzverdienst bezifferte er für 2016 mit über 10.000 Euro. Geringere Nebenverdienste hat zuletzt FP-Mandatar Walter Rosenkranz für die Funktion als niederösterreichischer Landesparteichef gemeldet.

Bei der ÖVP bezogen zuletzt Wirtschaftsbund-Generalsekretär Peter Haubner und ÖAAB-Obmann August Wöginger ein Zusatzgehalt ihrer jeweiligen Teilorganisation (als neuem Klubchef sind Wöginger Nebeneinkommen mittlerweile allerdings untersagt). Auch der frühere Generalsekretär der ÖVP-Bundespartei, Johannes Rauch, bezog für diese Funktion ein Zusatzgehalt. Die aktuellen ÖVP-Parteimanager sind keine Abgeordneten und damit auch nicht meldepflichtig.

Sickinger: "Kern hat mehr Arbeit und Verantwortung"

Kein Problem mit der Zuzahlung für Kern sieht der Politikwissenschafter Hubert Sickinger. Denn andernfalls würde der Parteichef als "einfacher Abgeordneter" deutlich weniger verdienen als sein geschäftsführender Klubobmann Andreas Schieder und das wäre "unangemessen". "Er hat (als Parteichef, Anm.) mehr Arbeit und mehr Verantwortung als der geschäftsführende Klubobmann", betont Sickinger. Und dass Kern den Klubchef nicht selbst mache, liege wohl daran, dass er sich verstärkt um die Partei zu kümmern habe.

Die Transparenzlisten für die abgelaufene Legislaturperiode wurden vom Parlament mittlerweile übrigens gelöscht. Die Abgeordneten müssen ihre Nebentätigkeiten nun bis 9. Dezember neu melden. Die Meldefrist für die Höhe der Zusatzeinkünfte im Jahr 2017 läuft bis kommenden Juni.

>> Wie lange Ex-Abgeordnete noch Geld bekommen können

(APA)

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