Ab Februar muss für die Nachmittagsbetreuung in Oberösterreichs Kindergärten gezahlt werden. Den Gemeinden soll das bis zu 15 Millionen Euro bringen. Gleichzeitig wird ihnen Geld weggenommen.
Linz. Die oberösterreichische schwarz-blaue Koalition stößt derzeit auf Gegenwind – in Form von Briefen, kritischen Werbevideos und Demonstrationen. Grund dafür sind die Sparpläne des Landes. Sie wirken sich unter anderem auf die Kindergärten aus. Die Nachmittagsbetreuung ab 13 Uhr soll wieder etwas kosten. Das konkrete Konzept dafür hat die zuständige Landesrätin, Christine Haberlander (ÖVP), am Freitag vorgestellt.
Demnach werden die Kindergartenbeiträge ab Februar eingehoben und nach dem Familieneinkommen gestaffelt. Bis 1400 Euro netto (inklusive Transferleistungen) zahlt man den monatlichen Mindestbeitrag von 42 Euro. Der Höchstbeitrag von 110 Euro wird ab 3700 Euro Familieneinkommen fällig. Zudem werden Zwei- und Dreitagesmodelle angeboten. Hier beginnen die Kosten bei 21 Euro pro Monat. In besonders berücksichtigungswürdigen Fällen kann die Gemeinde auf die Einhebung eines Beitrags verzichten – welche das sind, entscheidet sie selbst. Mehr als den Höchstbeitrag darf sie nicht vorschreiben. Trotz dieser sozialen Staffelung reißt die Kritik – vor allem aus den Reihen der SPÖ, der Grünen und der Gewerkschaften – nicht ab. Sie sehen im Beitrag eine „Strafsteuer für Familien und Berufstätige“ und ein „frauenpolitisch rückwärtsgewandtes Signal“. Gewarnt wird vor allem, dass weniger Eltern die Kinder in Nachmittagsbetreuung schicken werden und Kindergartengruppen geschlossen werden müssen.
„Glaube nicht an Schließungswelle“
Haberlander, die auch Frauenlandesrätin ist, sieht das anders: „Ich glaube nicht, dass es eine große Schließungswelle geben wird.“ Sollten in einer Gemeinde zu wenige Kinder angemeldet werden, können die Kommunen zwar trotzdem eine Gruppe eröffnen, bekommen aber keine Förderung dafür. In diesen Fällen könne man gemeindeübergreifende Lösungen andenken und auch auf Tagesmütter zurückgreifen.
Das Ressort erwartet, dass durch die Einhebung der Elterngebühren 13 bis 15 Millionen Euro an die Gemeinden fließen. Gleichzeitig gibt es für sie aber auch weniger Förderungen. Konkret werden die Gruppenförderungen gekürzt – für jede erste Gruppe gibt es statt 58.666 nur 56.670 Euro, für jede weitere statt 49.871,30 nur 47.880 Euro. Damit entgehen den Gemeinden 13 Millionen Euro. Laut Prognose des Landes gibt es im besten Fall ein Plus von zwei Mio. Euro, im schlechtesten Fall ein Nullsummenspiel. (APA/j. n.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.11.2017)