Nachdem der EuGH zugelassen hatte, das Tragen religiöser Zeichen am Arbeitsplatz zu verbieten, entschloss sich das bfi zu diesem Schritt. Mit seinem Rückzieher entfällt eine Chance zur Klarstellung durch Österreichs Justiz.
Wien. Nun ist er also gescheitert, der erste medial begleitete Versuch eines österreichischen Arbeitgebers, eine allgemeine Neutralitätspolitik einzuführen – aber der Reihe nach. Der Gerichtshof der EU hat im März dieses Jahres entschieden, dass ein Verbot, am Arbeitsplatz religiöse, politische und philosophische Zeichen zu tragen, für Arbeitnehmer mit Kundenkontakt keine verbotene Diskriminierung aufgrund der Religion und Weltanschauung darstelle (EuGH C-157/ 15). Während sich die meisten Lebensmitteleinzelhändler (z. B. Rewe, Spar, Hofer) in Österreich im Anschluss an dieses Urteil gegen ein Verbot religiöser Symbole aussprachen, entschloss sich das bfi Steiermark, eine solche allgemeine Neutralitätspolitik einzuführen.