Wahl-Anfechtung: FPÖ und Verfassungsrichter Schnizer schließen Vergleich

Verfassungsrichter Johannes Schnizer
Verfassungsrichter Johannes Schnizer(c) Herbert Neubauer (APA)
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Die FPÖ klagte den Richter, weil dieser gemeint hatte, die Partei habe die Anfechtung der Hofburg-Stichwahl längerfristig vorbereitet. Am Wiener Handelsgericht wurden sich Schnizer, Parteichef Strache und sein Vize Hofer nun einig.

Die FPÖ und der Verfassungsrichter Johannes Schnizer haben ihren Rechtsstreit rund um die Bundespräsidentenwahl 2016 beigelegt. Bundesparteiobmann Heinz-Christian Strache, der damalige freiheitliche Kandidat und Vize-Parteichef Norbert Hofer und Schnizer schlossen am Montag am Handelsgericht in Wien persönlich einen Vergleich, wie Schnizers Anwalt Michael Pilz danach mitteilte. Der FPÖ reichte demnach eine Erklärung Schnizers.

Ursprünglich wollten die Freiheitlichen, dass Schnizer seine Aussagen zur Wahlanfechtung widerruft und unterlässt; und haben deshalb Klage eingebracht. Der Richter am Verfassungsgerichtshof hatte nach der Aufhebung der ersten Stichwahl in Interviews erklärt, dass die FPÖ seiner Meinung nach die Anfechtung schon vor dem eigentlichen Urnengang vorbereitet habe. Wenige Tage darauf entschuldigte sich Schnizer bei den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs dafür, den Gerichtshof ins Gerede gebracht zu haben - gegenüber der FPÖ nahm er jedoch nichts zurück.

Jeder trägt die eigenen Prozesskosten

Der nun geschlossene Vergleich sieht vor, dass Schnizer erklärt, nie behauptet zu haben, dass die FPÖ, Strache oder Hofer vorab über die konkreten Mängel Bescheid gewusst hätten, wie Pilz ausführte. Mit dem Vergleich ist das Gerichtsverfahren ohne Urteil zu Ende gegangen. Darüber hinaus wurde vereinbart, dass jeder seine Prozesskosten selbst trägt.

In dem Vergleich heißt es wörtlich: "Der Beklagte (Schnizer, Anm.) erklärt, nicht behauptet zu haben, die klagenden Parteien (FPÖ, Strache und Hofer, Anm.) hätten über die konkreten Mängel und Rechtswidrigkeiten des Verfahrens zur Wahl zum Bundespräsidenten 2016, die zur Aufhebung des zweiten Wahlganges 2016 führten, bereits vor der Stichwahl Bescheid gewusst, diese aber bewusst nicht abgestellt, um die Wahl anfechten zu können."

Strache: Schnizer stellt klar, dass er "uns nichts vorgeworfen hat"

Der Rechtsvertreter der FPÖ, Michael Rami, sagte am Montag, dass die Freiheitlichen Schnizer eigentlich nie klagen wollten. Mit der Erklärung habe man erreicht, dass Schnizer seine Behauptung zurückgenommen hat. "Der heutige Vergleich gibt daher der FPÖ der Sache nach alles, was schon vor der Klage gefordert wurde, nämlich die Erklärung, dass Herr Dr. Schnizer diesen Vorwurf nicht erhoben hat", so Rami in einer schriftlichen Stellungnahme. Strache zeigte sich mit dem Ergebnis zufrieden. Schnizer habe klargestellt, dass er "uns nichts vorgeworfen hat", wie er nach der Verhandlung zum "Kurier" sagte.

Schnizers Anwalt meinte, sein Eindruck sei, dass die FPÖ - die derzeit Koalitionsverhandlungen mit der ÖVP führt - den Vergleich schloss, um das Verfahren nicht zu verlieren. Pilz verwies auf ein ähnlich gelagertes Verfahren der FPÖ gegen den "Standard", bei dem die FPÖ in erster Instanz abblitzte. In zweiter Instanz wurde der FPÖ-Klage aber in Teilen - nämlich im Punkt, dass die FPÖ die Mängel nicht nur geduldet, sondern sogar provoziert hätte - stattgegeben. Dieser Fall liegt nach außerordentlichen Revisionen beider Seiten beim Obersten Gerichtshof (OGH).

Die Causa im Detail

Der VfGH-Richter Johannes Schnizer hatte Ende September sowohl in der Wiener Wochenzeitung „Falter" als auch im ORF erklärt, seiner Meinung nach habe die FPÖ schon vor der aufgehobenen Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai eine Anfechtung vorbereitet. Wenige Tage darauf entschuldigte sich Schnizer bei den Mitgliedern des Verfassungsgerichtshofs dafür, den Gerichtshof ins Gerede gebracht zu haben - gegenüber der FPÖ nahm er jedoch nichts zurück.

Im Oktober des Vorjahres entschieden sich die Freiheitlichen deshalb dazu, den Richter zu klagen. Schnizer solle seine Aussagen widerrufen und künftig unterlassen, lautet die Forderung. Das Argument, Schnizer habe eine „persönliche Meinung“ vertreten, ließen sie ob der Verbreitung seiner Aussagen in einer Zeitschrift und im Fernsehen nicht gelten. Vielmehr stufte die FPÖ die Äußerungen des Höchstrichters nach Paragraf 1330 des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (AGBG) sowohl als ehrenbeleidigend als auch als kreditschädigend ein, hieß es in der Klage.

>>> Strache im "Kurier"

(APA/Red.)

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