Wie man seine Hausverwaltung loswird und eine bessere findet

(c) Marin Goleminov
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Hausverwaltungen sind Dienstleister, agieren aber oft nicht so. Aber kein Eigentümer sollte mickriges Service akzeptieren. Bei der Suche nach einem besseren Verwalter gibt es allerdings einiges zu beachten.

Hausverwaltungen genießen hierzulande ganz allgemein nicht den besten Ruf. Zumindest erlebt man selten, dass jemand ins Schwärmen kommt, wenn er von seinem Hausverwalter spricht. Das mag unter anderem damit zu tun haben, dass es immer noch Hausverwaltungen gibt, die sich nicht als Dienstleister verstehen, sondern ihre Kunden wie Bittsteller behandeln. Eine inakzeptable Haltung.

Mieter können gegen einen unfähigen Hausverwalter freilich nichts tun, denn dieser hat die Interesse seines Vertragspartner, also des Eigentümers, zu vertreten. Und diese decken sich nicht unbedingt mit jenen der Mieter. Ein Eigentümer eines Zinshauses oder eine Wohnungseigentümergemeinschaft braucht hingegen schlechtes Service nicht erdulden. Im Genteil: „Wenn die Qualität nicht passt, sollten die Eigentümer nicht lange zuwarten, sondern jemanden nehmen, der es besser kann“, sagt der Immobilienrechtsspezialist Christoph Kothbauer. „Dem Hausverwalter sollte jedenfalls bewusst sein, dass er sich um seine Kunden zu bemühen hat.“

Hausverwalter gibt es viele

Wollen Wohnungseigentümer den unbefristeten Vertrag mit ihrem Hausverwalter kündigen, dann können sie das mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende einer Abrechnungsperiode, also in der Regel zum 31.12., mit einem Mehrheitsbeschluss tun. Entscheidend ist allerdings nicht die Mehrheit der Eigentümer, sondern die der Nutzwertanteile. Diese sind im Grundbuch ersichtlich. Aus wichtigem Grund, also wenn sich der Hausverwalter eine grobe Verfehlung zu Schulden kommen lässt, kann die Eigentümergemeinschaft den Vertrag nach § 21 Absatz 3 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) jederzeit aufkündigen.

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