Widerstand gegen Bandion-Ortners Anti-Terror-Gesetz

Widerstand gegen Bandion-Ortners Anti-Terror-Gesetz
Widerstand gegen Bandion-Ortners Anti-Terror-Gesetz(c) Michaela Bruckberger
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Justizministerin Bandion-Ortner plant 2010 ein "Terrorismus-Präventions-Gesetz". NGOs und Journalisten befürchten, dass künftig ziviler Ungehorsam als Terror eingestuft werden könnte.

Mit einem "Terrorismuspräventionsgesetz" will VP-Justizministerin Claudia Bandion-Ortner die Ausbildung in "Terrorcamps" unter Strafe stellen. Amnesty International, Tierschützer und Journalisten geht der Entwurf allerdings zu weit.

Sie befürchten Repressalien, dass normaler ziviler Ungehorsam (wie etwa die Besetzung der Hainburger Au) von den Behörden künftig als "Terrorismus" eingestuft und kriminalisiert werden könnte - ähnlich wie Polizei und Staatsanwaltschaft kürzlich Tierschützer unter Mafia-Verdacht gestellt und vor Gericht gebracht haben (Hintergrund: das Gesetz).

Ein bis zehn Jahre Haft

Die "Ausbildung für terroristische Zwecke" soll künftig mit Strafen zwischen einem und zehn Jahren Haft geahndet werden, die "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" via Medien mit bis zu zwei Jahren und die "Aufforderung zu terroristischen Straftaten" bzw. deren öffentliche "Gutheißung" ebenfalls mit bis zu zwei Jahren. Die Begutachtungsfrist für den Entwurf ist am Freitag abgelaufen.

Amnesty International sowie der Tierschutzorganisation "Verein gegen Tierfabriken" und dem "Österreichischen Journalistenclub" geht der Entwurf des Justizministeriums zu weit. Amnesty warnt in seiner Stellungnahme, dass der aktuelle Wortlaut des Entwurfes "überschießend" und "unbestimmt" formuliert sei.

"Kommt die Novelle mit den jetzigen Bestimmungen, dann kann damit bei einseitiger Auslegung jegliche zivilgesellschaftliche Bewegung, die vom Staat unerwünscht ist, unterdrückt und verfolgt werden", warnt Generalsekretär Heinz Patzelt.

Hainburg-Besetzung "Terrorismus"?

Insbesondere kritisiert Amnesty, dass künftig bereits die "Aufforderung zu mit Strafe bedrohten Handlungen" und deren "Gutheißung" (laut Par. 282 Strafgesetzbuch) als "terroristische Straftat" gewertet werden soll. Patzelt warnt, dass nach den Definitionen dieses Gesetzes auch die Besetzung der Hainburger Au in den 1980er Jahren als Terrorismus gewertet werden könnte.

"Nötigung" und "gefährliche Drohung" habe es damals ebenso gegeben wie eine "Störung des öffentlichen Lebens" - immerhin wurde die Regierung zur Unterlassung des Baus eines Kraftwerks in der Hainburger Au genötigt. Nach dem selben Muster hätte man auch die Audimax-Besetzung als "Terrorismus" definieren können - ebenso jeden Aufruf zur Teilnahme auf Facebook, warnt Amnesty.

Balluch: "Unscharf formuliert"

Ähnliche Bedenken hegt auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT): In seiner Stellungnahme verweist Obmann Martin Balluch darauf, dass wegen des ähnlich unscharf formulierten "Mafia-Paragrafen" (278a StGB) derzeit Verfahren gegen 16 Tierschutzorganisationen laufen.

Balluch fordert daher eine explizite Klarstellung im "Terrorismuspräventionsgesetz", dass sich die Bestimmungen nicht gegen zivilgesellschaftliche Organisationen richten. Außerdem verlangt er - wie auch Amnesty - eine entsprechende Sanierung des umstrittenen Paragrafen 278a.

Einschränkung der Medienfreiheit

Vor einer Einschränkung der Medienfreiheit warnt der Österreichische Journalisten Club (ÖJC). Grund: Das Terrorismuspräventionsgesetz stellt auch die mediale "Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat" unter Strafe.

Das könnte, so warnt der ÖJC, aber dazu führen, dass etwa auch die Aufdeckung schlampiger Sicherheitsmaßnahmen auf Flughäfen kriminalisiert werden könnte. Der ÖJC fordert daher die ersatzlose Streichung des geplanten Par. 278 (f) StGB.

(APA)

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