Wenn Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten, wird das meist nur dann bekannt, wenn es bereits zu spät ist. Die meisten geglückten Sanierungen finden hingegen außergerichtlich im Stillen statt.
5226 Firmen mussten im Vorjahr in Österreich den Weg zum Insolvenzgericht antreten, weil sie pleite gegangen waren. In den meisten Fällen bedeutete das auch das Ende der unternehmerischen Tätigkeit. Denn nur in knapp 500 Fällen gab es doch noch eine positive Wendung – ein Sanierungsverfahren sorgte für eine zweite Chance. Mitgrund dürfte sein, dass diese wirtschaftliche Wiedergeburt meist stattfindet, ohne dass sie in den statistischen Daten der Gläubigerschützer Widerhall findet. Nämlich dann, wenn eine außergerichtliche Sanierung glückt.
Es ist ein Thema, über das von den Beteiligten in der Regel kaum Worte verloren werden. Denn welche Firma möchte schon mit wirtschaftlicher Schieflage und einer notwendigen Sanierung in Verbindung gebracht werden? „Je schlechter es einem Unternehmen geht, desto stiller wird es“, sagt dazu Hans Musser, Geschäftsführer des Alpenländischen Kreditorenverbands (AKV). Dem pflichtet auch Alexander Klikovits vom KSV bei: „Die wirklich außergerichtlichen Einigungen passieren heute hinter den gepolsterten Türen der Kreditinstitute.“ Lieferanten und somit auch die Gläubigerschützer würden dabei gar nicht eingebunden.