Der Fall Grasser: Wie die Justiz an ihren eigenen Regeln erstickt

Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser(c) REUTERS (HEINZ-PETER BADER)
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Die Angeklagten des in Kürze beginnenden Buwog-Prozesses werden erst am Vorabend erfahren, wer ihre Richterin ist. Das System stößt an seine Grenzen.

Große Ereignisse werfen ihre Schatten voraus. Am Dienstag kommender Woche, am 12. Dezember also, soll in Wien der Buwog-Prozess um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und Co. starten. Ihren Schatten wirft diese politisch aufgeladene Korruptionscausa sehr wohl voraus (auch auf die sich derzeit bildende neue Bundesregierung) – die Frage ist nur, ob das Ereignis selbst überhaupt stattfindet.

Wie jetzt? Man weiß noch immer nicht, ob der Prozess wirklich losgeht? Und das 17(!) Jahre nachdem Grasser und seine Freunde einen „gemeinschaftlich gefassten Tatplan“ (Zitat Anklage) geschmiedet haben sollen – einen „Tatplan“ zur Bestechungsgeld-Maximierung? Ja, so ist es: Man weiß es noch immer nicht.

Warum nicht? Nun, es geht um eine eigentlich leichte Frage: Welcher Richter leitet den Buwog-Prozess? Selbstverständlich gibt es Regeln. Jeder, der vor Gericht steht, hat das Recht auf den „gesetzlichen Richter“. Kein Angeklagter soll sich seinen Richter aussuchen können und umgekehrt. Dennoch: In Sachen Buwog gehen die Uhren anders. Das hat mehrere Gründe. Etwa den: Diese Strafsache ist verwinkelt, und besagte Regeln zur Richterzuständigkeit sind weniger genau, als man meinen könnte. Oder den: Im Fall Buwog wird von den Angeklagten viel Geld in viele gute Anwälte investiert. Und Letzteren fällt dementsprechend viel ein.

Das Problem: Die (derzeit) zuständige Grasser-Richterin (Marion Hohenecker, Straflandesgericht Wien) führte schon vor Rechtskraft der Buwog-Anklage ein Strafverfahren gegen den früheren Immofinanz-Chef Karl Petrikovics. Und weil Petrikovics auch einer der 15 Buwog-Angeklagten ist, musste auch der Buwog-Prozess zu dieser Richterin wandern. Das ist übrigens eine dieser besagten Regeln.

Die Verteidigung sagt, die Richterin sei schon im alten Verfahren nicht für Petrikovics zuständig. Demnach auch nicht in Sachen Buwog. Ein Anwalt trug das Ganze zum Verfassungsgerichtshof. Dieser wies die Beschwerde aber zurück. Dann wurde es ruhig. Bis, ja bis etwas geschah, das es so wohl noch nie gab: Die Generalprokuratur (laut Eigendefinition „oberste Wächterin der richtigen Anwendung des Gesetzes“) schaltete in der Zuständigkeitsfrage ein weiteres Höchstgericht ein: den Obersten Gerichtshof (OGH). Und der tagt am Vorabend des Prozessauftakts. Meint der OGH, die derzeitige Richterin sei unzuständig, können Grasser und Co. wohl relativ ruhige Weihnachten feiern. Der Prozessauftakt würde dann nämlich platzen.

Hat die Justiz ob der Größe der Aufgabe versagt? Schafft sie es nicht, weil es um ein Exmitglied der österreichischen Bundesregierung geht? Die Justiz hat nicht versagt. Aber sie ist überfordert. Dies rührt gar nicht daher, dass man nicht mehr weiterweiß. Vielmehr verderben viele Köche den Brei – im Bemühen, nur ja alles auszuschöpfen, was der Rechtsstaat hergibt. (Beim sprichwörtlichen kleinen Hendldieb hätte man sich nie und nimmer so reingekniet.)

Das Straflandesgericht Wien, der Schauplatz des Korruptionsprozesses, das Oberlandesgericht Wien, die Generalprokuratur, der OGH – alle prüfen, bewerten, entscheiden. Sie tun das, weil sie alle dafür zuständig sind. Alle sind dafür zuständig, eine Zuständigkeitsfrage zu prüfen. Das macht die Sache kafkaesk. Und dafür, dass all diese Behörden immer weiter auf Trab gehalten werden, sorgt (siehe oben) eine Armada an Anwälten. Damit keine Missverständnisse entstehen: Dafür sind Anwälte da. Es ist geradezu ihre Pflicht, alles zu tun, was den Klienten nützt.

Doch wenn eine einfache Zuständigkeitsfrage eine OGH-Entscheidung braucht – und der OGH dafür ein Herzschlagfinale hinlegen muss, um wenigstens noch ein paar Stunden vor Start des Buwog-Prozesses Spruchreife zu erzielen, muss man fragen, warum der Gesetzgeber bisher geschlafen hat. Spätestens die Causa Buwog sollte der Weckruf sein. Klarere Zuständigkeitsregeln müssen her. Dem mit sich selbst kämpfenden Justizsystem wäre geholfen.

Wenn es jetzt schon so hakt, was wird alles kommen, wenn der Prozess erst einmal läuft? Auf diese Frage antwortete jüngst einer der Staranwälte lustvoll: „Mögen die Spiele beginnen!“

E-Mails an:manfred.seeh@diepresse.com

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.12.2017)

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