Staatsanwalt besorgt: Sind Flüchtlinge "entlaust"?

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Freispruch durch OGH, weil fragwürdige Aussage nur in Zwei-Personen-Gespräch fiel.

Wien. Amtsdirektor R., stellvertretender Leiter der Geschäftsstelle eines Landesgerichts, konnte zunächst nicht glauben, was er da am Telefon hörte. Das sei wohl ein Scherz, meinte er zum Anrufer, einem Staatsanwalt. Doch dieser insistierte: Was er gesagt habe, sei sein Ernst. Die Äußerung konnte, vorsichtig ausgedrückt, als fremdenfeindlich verstanden werden und hat dem Staatsanwalt eine disziplinäre Verurteilung eingetragen, die am Ende aber vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden ist.

Zwei Staatsanwältinnen hatten im Sozialraum des Gerichts Deutschkurse für Flüchtlinge abgehalten. Der Staatsanwalt vergewisserte sich beim Amtsdirektor, dass die Teilnehmer die Sicherheitskontrollen passierten und sich nicht unbeaufsichtigt im Gericht bewegen konnten. Und dann sagte er: Er werde die Flüchtlinge im Auge behalten, weil man nicht wissen könne, ob sie „geimpft und entlaust“ seien. Und dies eben nicht im Scherz, sondern im Ernst.

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