Ehe für alle: Die Richter als Gesetzgeber

Einmal mehr sorgen die Verfassungsrichter für liberalere Regeln im Familienrecht. Aber inwieweit ist es gut, wenn Richter statt Politikern Recht setzen?

Der Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die Ehe wird für Homosexuelle geöffnet, und gleichzeitig können auch Heterosexuelle die Eingetragene Partnerschaft eingehen. Aber inwieweit ist es im Lichte der Gewaltenteilung in Ordnung, wenn Höchstgerichte sich wie in diesem Fall quasi zum Gesetzgeber machen?

„Es ist unübersehbar geworden, dass sich der Verfassungsgerichtshof immer weiter von einer politikfreien Normenprüfung entfernt und in immer höherem Maße seine rechtspolitischen und gesellschaftspolitischen Ambitionen durchzusetzen versucht.“ Das sagte nicht etwa ein rechtspopulistischer Politiker, sondern der spätere Bundespräsident Heinz Fischer, der 1992 gegen ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen wetterte.

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