Grasser-Prozess

Grasser mit Ablehnungsantrag gegen Richterin abgeblitzt

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Buwog-Richterin Hohenecker geriet durch Twittermeldungen ihres Mannes unter Druck. Die Anwälte brachten einen Ablehnungsantrag gegen die Richterin ein, dem nun vom Landesgericht für Strafsachen widersprochen wurde.

Ein Schritt näher zum für Dienstag geplanten Prozessbeginn gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und weitere Angeklagte: Der Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien hat am Donnerstag den Ablehnungsantrag Grassers gegen Richterin Marion Hohenecker mit Beschluss abgelehnt. Grasser hatte behauptet, die Richterin wäre wegen Twitter-Kommentaren ihres Ehemanns zu der Causa befangen.

"Befangenheit kann nur dann angenommen werden, wenn Umstände glaubhaft gemacht werden, die die volle Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit eines Richters objektiv in Frage stellen. Aus den Kommentaren des Ehegatten sind keinesfalls Rückschlüsse auf Haltung und Ansichten der zuständigen Vorsitzenden zu ziehen", heißt es in der Presseaussendung des Landesgerichts.

Die Anwälte Grassers argumentierten, dass der Twitteraccount "Manfred H." Manfred Hohenecker gehöre, dem Ehemann von Marion Hohenecker und Richter im Landesgericht Korneuburg. Die auf dem Account befindlichen Kommentare seien zum Teil "massiv gegen" Grasser gerichtet. "Es entspricht der täglichen Lebenserfahrung, dass es zwischen Ehegatten (insbesondere in concreto, wo beide als Strafrichter beruflich tätig sind) zu einem gewissen kommunikativen Austausch über aktuelle berufliche Themenkreise kommt (...)." Insofern könne davon ausgegangen werden, "dass es bei einer so intensiven beruflichen Inanspruchnahme der vorsitzenden Richterin zumindest gelegentlich zu einem Gespräch bzw. Meinungsaustausch mit ihrem (fachkundigen) Ehemann über das gegenständliche Verfahren kommen wird bzw. kommt." Es bestehe daher "der äußere Anschein der Befangenheit" der Richterin. Eine Meinung, die das Landesgericht für Strafsachen nicht teilt.

Nichtsdestotrotz mahnte Sabine Matejka, Präsidentin der Österreichischen Richtervereinigung, gegenüber der "Presse" den vorsichtigen Einsatz sozialer Medien. "Ich rate grundsätzlich allen Kollegen zu Vorsicht und Umsicht bei der Nutzung sozialer Medien", betonte Matejka. "Meldungen zum Beispiel auf Twitter sind einem großen Personenkreis zugänglich, somit droht immer die Gefahr, dass Äußerungen aufgegriffen werden und als Begründung für den 'Anschein der Befangenheit' benutzt werden - auch, wenn dies vielleicht tatsächlich unbegründet ist und bloß aus Gründen anwaltlicher Taktik oder Vorsicht erfolgt", verwies sie auf den Fall Hohenecker.

Auf einen Blick

Vor mehr als einem Monat legte Richterin Marion Hohenecker einen ambitionierten Prozess-„Fahrplan“ vor. Demnach wurden bis März 2018 bereits die ersten 25 Verhandlungstage für das Korruptionsverfahren rund um Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte anberaumt. Inklusive dem 12. Dezember (Start) wurden allein bis zum Jahreswechsel sechs Tage fixiert.

Indes brachte die Generalprokuratur (GP) eine Beschwerde beim Obersten Gerichtshof (OGH) ein. Darin spricht sie sich dafür aus, dass Hohenecker im sogenannten Esmara-Verfahren den Vorsitz an eine Kollegin abtreten müsse – Hohenecker sei nicht zuständig, heißt es. Kommt es zu dieser Abtretung, hätte dies wohl Auswirkungen auf den Buwog-Prozess, meint die GP.

Denn: Richterin Hohenecker würde auch die Zuständigkeit in Sachen Buwog verlieren – da ein Angeklagter (Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics) in beiden Verfahren angeklagt ist. Und wenn Petrikovics im Esmara-Verfahren zu einer neuen Richterin wandert, zieht er automatisch das (quasi an ihm hängende) Buwog-Verfahren mit.

Sieht der OGH die Dinge so, wie „seine“ Generalprokuratur, droht Hohenecker der Verlust ihrer Buwog-Zuständigkeit. Und das ein paar Stunden vor Prozessbeginn. Denn: Die Verhandlung des OGH geht erst am Vorabend (!) des 11. Dezember zu Ende. Grasser und seine Mitangeklagten würden also ein paar Stunden, bevor sie als Angeklagte aufmarschieren sollen, erfahren, dass der Prozess geplatzt ist.

(m.s./hell)

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