Sämtliche Parteien üben heftige Kritik an der Begründung, die einem gebürtigem Türken dessen Herkunft als Milderungsgrund in einem Mordfall zugesteht.
WIEN (APA). Ein Strafurteil schlägt hohe Wellen: In der Begründung ist einem gebürtigen Türken zugestanden worden, in „allgemein begreiflicher, heftiger Gemütsbewegung“ auf seine scheidungswillige Ehefrau eingestochen und sie lebensgefährlich verletzt zu haben; zudem hat sich der Schöffensenat der Einschätzung des Staatsanwalts angeschlossen, in der es – wie berichtet – unter anderem geheißen hat, dass sich „gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund in einer besonders schwierigen Lebenssituation befinden“, die sich auch „in einem Affekt entladen“ könnten. Deshalb war wegen Totschlags angeklagt worden, nicht wegen Mordversuchs.
Der 46-Jährige hatte kurz vor der Bluttat angekündigt, er werde die Frau "umbringen". Der Familienvater, der mit seiner Frau und sechs Kindern im Alter zwischen zwei und 19 Jahren in einer 90 Quadratmeter-Wohnung in Wien-Floridsdorf lebte, wusste schon länger von den Trennungsabsichten seiner Ehefrau. Grund: Sie hatte seine Gewalttätigkeiten satt.
Selbst der Verteidiger des Mannes räumte in der Gerichtsverhandlung ein, es habe vor dem Vorfall, den der Jurist als "umfassendes Erdbeben" bezeichnete, schon einen "Vulkanausbruch" gegeben. Doch habe sich sein Mandant dabei "auf eine Ohrfeige, eine Tachtel beschränkt".
Der Ehefrau war das trotzdem zu viel, sie hatte infolge dessen ihren ältesten Sohn gebeten, ihr Scheidungsunterlagen zu besorgen. Diese angespannte Situation zehrte offensichtlich an den Nerven des Ehemannes. Am 12. Oktober 2009 kündigte er an: "Ich halte das nicht mehr aus. Ich schwöre, irgendwann bringe ich die Frau um."
Nur wenige Stunden später, als er die Scheidungspapiere zu Gesicht bekam, setzte er diese Ankündigung beinahe in die Tat um.
Die Begründung des noch nicht rechtskräftigen Urteils (sechs Jahre Haft) hat eine politische Debatte losgetreten, in der die Parteien im Grunde einer Meinung sind. FP-Generalsekretär Herbert Kickl sprach sogar von einem „Skandalurteil“ und warf Sozialdemokraten und Grünen „Doppelzüngigkeit“ vor: „Was uns dieses Urteil zeigt, sind die Konsequenzen einer falsch verstandenen Toleranz, die von den Roten und Grünen ja permanent gepredigt wird.“
Allerdings: Sowohl SPÖ als auch Grüne kritisieren das Urteil mindestens ebenso scharf, wenn auch in anderer Wortwahl.
Alev Korun und Judith Schwendtner, Sprecherinnen der Grünen für Menschenrechte und für Frauen, sagen in einer gemeinsamen Erklärung: „Migrantenherkunft als Milderungs- oder gar Entschuldigungsgrund bei Gewalt gegen Frauen seitens eines Gerichts anzuführen widerspricht dem Grundsatz, Menschen gleichen rechtlichen Schutz zu gewähren. In Österreich lebende Menschen haben unabhängig von ihrer Herkunft das Recht, nach österreichischem Recht geschützt und bestraft zu werden.“
Auch SP-Justizsprecher Hannes Jarolim meint am Samstag unmissverständlich: „Für jeden Menschen, der sich in Österreich aufhält, hat das hiesige Wertesystem zu gelten, und das sollte im Falle einer Straftat auch bei der Urteilsfindung herangezogen werden.“ Meldungen ähnlichen Inhalts gaben am Wochenende die steirischen SP-Landesrätinnen Bettina Vollath und Elisabeth Grossmann ab.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.01.2010)