Die heiß umfehdete Buwog-Richterin

Umgebaut: der Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien. Die Tischreihen (Bildmitte) gehören den Angeklagten und den Anwälten.
Umgebaut: der Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien. Die Tischreihen (Bildmitte) gehören den Angeklagten und den Anwälten. APA/HELMUT FOHRINGER
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Der Korruptionsprozess gegen Karl-Heinz Grasser und Co. soll am Dienstag losgehen. Aber erst am Montag steht fest, ob Richterin Marion Hohenecker vom Straflandesgericht Wien überhaupt zuständig ist. Das gab's noch nie.

Unter der Annahme, dass die ehrenwerten Richter des Obersten Gerichtshofs (OGH) ihrer eigenen Beratungsbehörde (Generalprokuratur) nicht folgen, fängt am 12. Dezember der Buwog-Prozess an. Die Prokuratur hat nämlich Bedenken hinsichtlich der Zuständigkeit von Richterin Marion Hohenecker. Und hat beim OGH Beschwerde eingebracht.

Nur wenn der OGH diese Bedenken aus der Welt schafft und grünes Licht gibt, marschieren Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser (Amtszeit von 2000 bis 2007) und 14 andere Männer als Angeklagte im Großen Schwurgerichtssaal auf. Wo sie sich dann der Beurteilung durch die heiß umfehdete Richterin stellen müssen. Dazu muss man wissen: Hohenecker urteilt nicht allein; sie ist die Vorsitzende eines Schöffensenats. In diesem sitzen noch zwei Laienrichter und ein weiterer Berufsrichter: Roman Palmstingl.

Teile der Verteidigung haben sich aus mehreren Gründen auf Hohenecker eingeschossen: Sie gilt als eher streng. Im Jänner dieses Jahres hat sie den früheren FPÖ-/BZÖ-Politiker Peter Westenthaler wegen Untreue und schweren Betrugs zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt (dieser Schuldspruch ist bereits rechtskräftig, die Strafe noch nicht). Bei der Urteilsverkündung sagte Hohenecker: Das „dolose Verhalten eines ehemaligen Spitzenkandidaten“ sei „kein Kavaliersdelikt“. Es dürfe aus general- und spezialpräventiven Gründen „nicht ungesühnt blieben“.

Nun soll sie eben den Fall des Ex-FPÖ-Politikers Grasser abhandeln. Hohenecker stammt – wie Grasser – aus Kärnten. Die 36-jährige Juristin begann ihre Laufbahn bei der Staatsanwaltschaft Wien, 2009. Zwei Jahre später wechselte sie zur Richterschaft. Sie war von Anfang an speziell für Wirtschaftsstrafsachen eingeteilt.

Erst vor ein paar Tagen ist sie wieder heftigem Gegenwind ausgesetzt gewesen: Grasser bzw. seine Anwälte haben einen Ablehnungsantrag gegen sie eingebracht. Sie meinen, bei Hohenecker bestehe zumindest der Anschein der Befangenheit, da sich ihr Ehemann, Manfred Hohenecker, Richter am Landesgericht Korneuburg, offenbar via Twitter abfällig über Grasser geäußert habe. Der Antrag wurde abgewiesen.

Inwieweit dies alles an der Frau Rat, wie es im Amtsjargon heißt, abprallt, wird die wohl mindestens ein Jahr lang laufende Buwog-Verhandlung zeigen. Dass die Juristin nicht immer alles todernst nimmt, hat sie bei einer Verhandlung gegen einen 74-jährigen Einbrecherkönig bewiesen: Ehe sie den Mann wegen eines schweren Rückfalls für weitere 18 Monate ins Gefängnis schickte, bat sie ihn noch, ein von ihm verfasstes, seinen Lebensweg beschreibendes Buch zu signieren.

Die Verteidiger: Prominent, aber unzufrieden

Bei einer so großen – nämlich 15-köpfigen – Angeklagtengruppe haben Anwälte Hochkonjunktur. So dürften am Dienstag um die zwei Dutzend Verteidiger zum Prozessauftakt kommen. Denn gerade bei großen Wirtschaftsstrafsachen zeigt sich, dass so mancher Angeklagter von zwei oder gar drei Anwälten flankiert wird.

Bestes Beispiel: Karl-Heinz Grasser. Der Hauptangeklagte wird von dem mitunter launig-polternd auftretenden, auch aus diversen Society-Formaten bekannten Verteidiger Manfred Ainedter vertreten. Nicht nur von diesem. Auch der in früheren Korruptionsprozessen als Rechtsvertreter der Telekom Austria bekannt gewordene Wiener Anwalt Norbert Wess steigt für den Exminister in den Ring.

Die enge Zusammenarbeit der beiden miteinander befreundeten Topjuristen trug zuletzt Früchte: Das Duo präsentierte den Medien ein dickes Gutachten eines weiteren, nämlich eines Kölner Anwalts. Thema des Papiers: die mediale Vorverurteilung der Herren Grasser, Ernst Karl Plech und Walter Meischberger.

Wenig später baten Ainedter und Wess gemeinsam zu einem Medientermin, bei dem sie ihre ausgewachsene Gegenäußerung zur Anklage überreichten (Anklage: 825Seiten, Gegenschrift: 617 Seiten). Und auch ihrer tiefen Unzufriedenheit über die neue Sitzordnung im Großen Schwurgerichtssaal Ausdruck verliehen.

Tatsächlich: Speziell für diese Verhandlung wurde alles so angeordnet, dass die Verteidiger hinter den Mandanten sitzen. Das heißt: Wenn die Anwälte ihren – freilich immer zur Richterin gekehrten – Schützlingen Fragen stellen, sitzen diese mit dem Rücken zu ihnen.

Was Ainedter und Wess – verständlicherweise – noch stört: Der Richtersenat und auch die Staatsanwälte sitzen erhöht, blicken also auf die Verdächtigen herab, während die Verteidiger ebenfalls auf dieser unteren Ebene sitzen müssen. Dieses Schicksal teilen beim Buwog-Prozess beispielsweise diese Anwälte: Jörg Zarbl für Walter Meischberger, Michael Rohregger für Plech, Leonhard Kregcjk für den Lobbyisten Peter Hochegger, Otto Dietrich für Ex-Immofinanz-Boss Karl Petrikovics oder etwa der scharfzüngige, gern maßgeschneiderte bunte Anzüge tragende Michael Dohr für den Zehntangeklagten W.

Inhaltlich ist die Haltung der gut aufgestellten Verteidigerphalanx leicht erklärt: Kein einziger ihrer Klienten hat sich bisher schuldig bekannt. Das dürfte auch so bleiben. Die Hoffnung der Korruptionsstaatsanwälte, dass eventuell einer der „kleinen“, untergeordneten Angeklagten unter dem Druck des Vorverfahrens „umfallen“ könnte und damit andere belastet, hat sich bisher nicht einmal ansatzweise erfüllt. (m. s.)

Die unterschätzten Oberstaatsanwälte

Sie haben eine Anklageschrift verfasst, die durch epische Breite und eine Aneinanderreihung von geradezu bedrohlich wirkenden Schachtelsätzen gekennzeichnet ist. In der öffentlichen Wahrnehmung sind sie sozusagen die diskret-zurückhaltenden Schattenmänner im Dienst der zentralen Korruptionsstaatsanwaltschaft: die beiden Oberstaatsanwälte Gerald Denk und Alexander Marchart.

Am 20. Juli 2016 haben sie ihre Unterschriften unter ihr bisher mit Abstand größtes Werk, die 825-Seiten-Buwog-Anklage, gesetzt. Eine Anklage, die versucht, eine Fülle von Querverbindungen, Vernetzungen und Kontobewegungen nachzuzeichnen, der es aber an sprachlicher Gediegenheit fehlt. Dennoch könnte sich gerade dieses Papier, das dem geneigten Leser doch ein vielsagendes Gesamtbild liefert, als eine für die Angeklagten giftige Schrift erweisen. Möglicherweise werden die unauffälligen Anklagevertreter in ihren schwarzen Talaren ob ihrer Zurückhaltung unterschätzt.

Was in der Anklage steht: Grasser habe gemeinsam mit nunmehrigen Mitangeklagten schon im Jahr 2000 einen „Tatplan“ entwickelt, der darauf hinauslaufen sollte, „finanzielle Vorteile für parteiliche Entscheidungen bei Verkaufsprozessen, Privatisierungen oder Auftragsvergaben der Republik Österreich zu erlangen“.

Der Plan habe vorgesehen, dass Grasser „für derartige Entscheidungen Geld von Bietern und anderen Interessenten fordern, sich versprechen lassen und annehmen“ sollte, „selbst jedoch den Bietern und Interessenten gegenüber nicht auftreten sollte“ Hingegen sollten Walter Meischberger, Ernst Plech und Peter Hochegger „die entsprechenden Forderungen von Mag. Karl-Heinz Grasser überbringen, als Kommunikationsschnittstelle dienen, sich um die Abwicklung der auf sie aufzuteilenden Zahlungen sowie um die Schaffung der Strukturen und Unternehmensgeflechte zur Verschleierung der Zahlungen kümmern“. Ja, es liest sich spröde. Aber so ist sie eben, die Anklageschrift, der man allerdings schon anmerkt, dass sie nicht mit dem einen, dem schlagenden Beweis aufwarten kann.

Mitangeklagt sind unter anderem (siehe unten) auch etwa der frühere Immofinanz-Vorstand Christian Thornton, der frühere Raiffeisen-OÖ-Generaldirektor Ludwig Scharinger, der Ex-Raiffeisen Landesbank-OÖ-VorstandGeorg Starzer. Oder etwa der Rechtsanwalt Gerald Toifl. Für sie gilt freilich die Unschuldsvermutung.

Übrigens: Denk und Marchart hatte Seite an Seite bereits einen gemeinsamen Auftritt, der von Beobachtern als Generalprobe für die Buwog-Verhandlung gesehen worden war: Im Prozess um eine 600.000-Euro-Provision, die ein gewisser Walter Meischberger für ein Münchner Hotelprojekt illegal kassiert haben soll, vertraten sie die Anklage. Damals kam das Gericht dem Verurteilungswunsch der beiden Herren in Schwarz nicht nach. Meischberger wurde erstinstanzlich freigesprochen. (m. s.)

Angeklagte, denen die Anklagebank erspart bleibt

Da für sie neue, ergonomische Büromöbel in den historischen Schwurgerichtssaal transportiert wurden, bleibt den Beschuldigten das Sitzen auf der alten, hölzernen Anklagebank erspart. Der Grundvorwurf der Untreue zulasten der Republik Österreich könnte allen 15 Verdächtigen bis zu zehn Jahre Haft eintragen. Es gilt freilich die Unschuldsvermutung.

Karl-Heinz Grasser. Er ist wegen des Vorwurfs angeklagt, er habe im Rahmen des Buwog-Verkaufs einen Teil der 9,6-Millionen-Euro-Provision (laut Anklage: Bestechungsgeld) kassiert. Außerdem soll er einen Teil jener 200.000-Euro-Provision eingesteckt haben, die für die Einmietung der Finanz in den Linzer Terminal Tower geflossen sein soll. Grasser bestreitet alle Vorwürfe kategorisch. Er sieht sich als Justizopfer und macht immer wieder darauf aufmerksam, dass es der Anklage keinesfalls gelungen sei, den viel zierten „Tatplan“ (bei Privatisierungsprojekten serienweise „mitschneiden“) nachzuweisen. Selbst das Oberlandesgericht Wien spricht nicht von Beweisen, sondern von einer „Indizienkette“.

Walter Meischberger. Der einstige FPÖ-Generalsekretär, Freund und Trauzeuge von Grasser, soll durch seine – wie er selbst sagt – „feinstoffliche“ Vermittlertätigkeit der Immofinanz-Gruppe zum Kauf der Buwog verholfen haben. Danach floss tranchenweise die Provision über Umwege auf seine Konten. Auch er ist zusätzlich in Sachen Terminal Tower angeklagt.

Ernst Karl Plech. Der Immobilientycoon, Ex-Buwog-Aufsichtsratschef und frühere Berater Grassers (die beiden hatten sogar eine Immobiliengesellschaft gegründet) muss sich auch wegen beider Affären verantworten. Plech war es, der im Vorfeld versucht hat, Richterin Hohenecker via Verfassungsgerichtshof-Beschwerde ins Off zu drängen.

Peter Hochegger. Der einst umtriebige Starlobbyist hat bereits eine Haftstrafe im Rahmen der Telekom-Affäre verbüßt. Er galt als geschickter Netzwerker bei diversen Projekten an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und Politik. Nun muss er Buwog und Terminal Tower verantworten. Dass er „auspackt“, ist lange Zeit hinter vorgehaltener Hand spekuliert worden. Passiert ist es bisher nicht.

Karl Petrikovics. Auch er musste bereits Gefängniserfahrung sammeln. Als Exchef der Constantia-Privatbank und der Immofinanz war er die treibende Kraft hinter den Kaufinteressen in Sachen Buwog. Nun muss der gesundheitlich angeschlagene Exmanager Untreue und Bestechung verantworten. Petrikovics war übrigens jener Mann, der wegen eines gegen ihn laufenden Strafverfahrens („Villa Esmara“, Vorsitz: Richterin Hohenecker) dafür gesorgt hatte, dass Hohenecker auch in Sachen Buwog zuständig wurde. (m. s.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.12.2017)

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