Brüssel: Brexit-Kompromiss ist rechtlich unverbindlich

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Die vergangene Woche geschlossene Vereinbarung zwischen Großbritannien und der EU sei rechtlich nicht bindend, sagt die EU-Kommission.

Die vorige Woche geschlossene erste Brexit-Vereinbarung mit Großbritannien ist nach Aussagen der EU-Kommission rechtlich nicht bindend. Es handle sich bei der Einigung um eine Absprache, die nach beiderseitigem Verständnis voll von der britischen Regierung getragen werde, sagte ein Kommissionssprecher am Montag in Brüssel.

Der Sprecher reagierte damit auf Fragen nach Äußerungen mehrerer britischer Minister vom Wochenende, dass die Abmachungen noch verändert werden könnten. Großbritannien und die EU hatten sich am Freitag in Brüssel nach zähem Ringen zu drei Knackpunkten des Briten-Austritts verständigt. Übereinstimmung besteht nun bei den Fragen der Rechte der rund drei Millionen EU-Bürger in Großbritannien, der Austrittsrechnung sowie der irisch-britischen Grenze. Hier sollten Kontrollen vermieden werden. Die Ergebnisse von Brüssel haben bei den Befürwortern des Austritts in Großbritannien zum Teil heftige Kritik ausgelöst und die Regierung unter Druck gesetzt.

Als nächstes müssen die EU-Staats- und Regierungschefs auf ihrem Gipfel am 14. und 15. Dezember das Papier absegnen. Die Zustimmung ist Voraussetzung für den Start von Gesprächen über die künftigen Beziehungen nach dem EU-Austritt des Königreichs 2019.

(APA/Reuters)

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