Man darf von einem Fehlurteil ausgehen, das wohl nicht mehr korrigiert werden wird. Denn der Ankläger meldete zwar Berufung an, damit wird aber nur das Strafausmaß, nicht der Tatbestand an sich infrage gestellt.
Ein seit 1980 in Österreich lebender Familienvater türkischer Abstammung greift zum Messer, weil sich seine Frau scheiden lassen will. Er sticht ihr in Hals, Kopf und Brust, geht mit einem Stahlrohr auf die lebensgefährlich Verletzte los. Einer der Söhne des Paares rettet die Frau. Der Vater wird von einem Wiener Schöffensenat, bestehend aus einem Berufsrichter und zwei Laien, wegen versuchten Totschlags verurteilt. Versuchter Mord wird unter Verweis auf „Herkunft“ und „Sittenvorstellungen“ des Mannes gar nicht erst angeklagt.
Statt bis zu lebenslanger Haft (bei Mordversuch) hätte der gekränkte Ehemann für versuchten Totschlag immerhin zehn Jahre Gefängnis bekommen können. Nur sechs sind es geworden.
Man darf von einem Fehlurteil ausgehen, das wohl auch in der Instanz nicht mehr grundlegend korrigiert werden wird. Denn der Ankläger meldete zwar Berufung an, damit wird aber nur das Strafausmaß, nicht der Tatbestand an sich infrage gestellt. Und Justizministerin Claudia Bandion-Ortner erklärte der „Presse“, sie werde nicht eingreifen.
Das Gericht folgte brav der Anklage. Diese ging von einer „allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung“ (Gesetzestext bei Totschlag) aus – „gerade bei Ausländern und Personen mit Migrationshintergrund“. Sinngemäß also würden Türken in Sachen Scheidung eher in Rage geraten als, sagen wir, Österreicher. Mag ja sein. Ist aber unerheblich. Totschlag begeht eben nur, wer sich in einer „allgemein begreiflichen Gemütsbewegung“ dazu hinreißen lässt, einen anderen zu töten. Allgemein begreiflich – und zwar nach den Maßstäben der Republik Österreich (hier spielt die Täterherkunft keine Rolle) – ist eine solche Gemütsbewegung aber wohl nicht.
SPÖ, Grüne und FPÖ prangern das Urteil aus unterschiedlichen Motiven an. Die FPÖ warnt (allen Ernstes?) vor der Einführung der Scharia. SP-Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek wird von der Zeitung „Österreich“ so zitiert: „Die Justiz sollte auch erforschen, ob und warum es bei Gewalt gegen Frauen häufig außerordentliche Milde gibt beziehungsweise das Höchststrafmaß nicht ausgeschöpft wird.“
Das Urteil gefährde „jahrzehntelange Anstrengungen in der Frauenpolitik“. Dass Gerichte alle Menschen gleich, ohne Unterschied auf ihre Herkunft, behandeln sollten, steht außer Streit. Somit ist auch eine Unterscheidung nach Geschlechtern sicher nicht „allgemein begreiflich“.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.01.2010)