Bandion-Ortner: Einmischen in Justiz "wäre ein Skandal"

Austrian Justice Minister Bandion-Ortner briefs the media in Hollabrunn
Austrian Justice Minister Bandion-Ortner briefs the media in Hollabrunn(c) REUTERS (Herwig Prammer)
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Nach dem umstrittenen Urteil für einen gebürtigen Türken, der seine scheidungswillige Ehefrau niedergestochen hat, wird die Justizministerin nicht "in die unabhängige Justiz eingreifen".

Weitere Reaktionen hat am Dienstag ein Urteil des Wiener Straflandesgerichts hervorgerufen, mit dem einem gebürtigen Türken eine "allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung" zugestanden wurde. Der Mann hatte seine scheidungswillige Ehefrau niedergestochen und wurde dafür wegen versuchten Totschlags, nicht aber wegen versuchten Mordes verurteilt (mehr ...).

Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) weist über eine Sprecherin die Forderung, sich in die Rechtsprechung "einzumischen", scharf zurück. "In die unabhängige Justiz einzugreifen, wäre ein Skandal", meint Sprecherin Katharina Swoboda. Die Justiz habe Männer und Frauen ebenso gleich zu behandeln wie In- und Ausländer. Es gebe "keine Bevorzugung von Frauen. Es gibt auch Gewalt gegen Männer", sagte Swoboda.

Unverständnis bei Experten

Auch in der Lehre löste das Urteil Verwunderung aus, wie das ORF-Mittagsjournal berichtete. Die Strafrechtsprofessorin Susanne Reindl-Krauskopf zeigte sich überrascht, dass sowohl in der Anklageschrift als auch im Urteil wegen Totschlags der Migrationshintergrund des Mannes berücksichtigt wurde. Zwar sollten laut Oberstem Gerichtshof kulturelle Unterschiede bei Migranten bis zu einem gewissen Grad berücksichtigt werden, sagte Reindl-Krauskopf. Aber bei Tötungsdelikten ende diese Berücksichtigung dort, wo das für einen Inländer nicht mehr verständlich und nachvollziehbar sei.

Ähnlich argumentiert Strafrechtsprofessor Helmut Fuchs: "Diese allgemeine Begreiflichkeit der Gemütsbewegung - nicht der Tat - ist weitgehend nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilen. Dafür sollte der Migrationshintergrund eigentlich keine Rolle spielen."

SP-Frauen: "Fortschritte gefährdet"

SPÖ-Frauensprecherin Gisela Wurm verwies auf das zweite Gewaltschutzgesetz, das mit dem Straftatbestand "Fortgesetzte Gewaltausübung" betroffenen Frauen den Ausstieg aus Gewaltbeziehungen erleichtern soll. Die Justiz wende diese Bestimmung offenbar nicht ausreichend an, während man sich gesellschaftspolitisch seit Jahren bemühe, gegen Frauen gerichtete Gewalt zu enttabuisieren.

"Mit der Haltung der Justizministerin, die sich 'nicht einmischen will', werden diese Fortschritte gefährdet", gab Wurm in einer Presseaussendung zu bedenken.

Frauenhäuser: "Unfassbare Verharmlosung"

Maria Rösslhumer, Geschäftsführerin des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser, bezeichnet das Urteil als "unfassbare Verharmlosung von geschlechtsspezifischer Gewalt". In Österreich würden "jedes Jahr 30 bis 40 Frauen von ihren (Ex-)Partnern ermordet", stellte Rösslhumer fest. Für Frauen sei nach einer Trennung das Risiko, ermordet zu werden, fünfmal höher. Gerichtsentscheidungen wie die gegenständliche stärkten gewalttätige Männer, schwächten die Position der Opfer und führten die langjährigen Bemühungen von Hilfseinrichtungen ad absurdum.

(APA)

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