Strafgerichtshof gesteht Kindersoldaten kollektive Entschädigung zu

Kindersoldaten in Somalia
Kindersoldaten in SomaliaEPA
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In einem ersten Urteil dieser Art spricht der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Ex-Kämpfern eines kongolesischen Warlords 8,44 Millionen Euro zu. Sie waren zwangsweise rekrutiert worden, das Geld soll nur indirekt an sie fließen.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat ehemaligen Kindersoldaten aus der Demokratischen Republik Kongo erstmals eine kollektive Entschädigung zugestanden. Die vor Jahren zwangsrekrutierten Opfer der Miliz des Warlords Thomas Lubanga erhalten zehn Millionen Dollar (8,44 Millionen Euro), erklärte der Vorsitzende Richter, Marc Perrin de Brichambaut, am Freitag in Den Haag.

Für die Zahlung ist demnach Lubanga persönlich verantwortlich. Je rund 8000 Dollar, und damit insgesamt 3,4 Millionen Dollar, veranschlagt das Gericht für die 425 bisher anerkannten Opfer. "Hunderte oder tausende" weitere Kindersoldaten aber hätten unter Lubangas Miliz gelitten, sagte de Brichambaut. Für sie setzte das Gericht weitere 6,6 Millionen Dollar fest.

Der IStGH hatte Lubanga im Juli 2012 für den Einsatz von Kindersoldaten zu 14 Jahren Haft verurteilt. Der frühere Chef der "Union Kongolesischer Patrioten" hatte während des Bürgerkriegs im Bezirk Ituri im Nordosten des Kongo 2002 und 2003 tausende Kindersoldaten zwangsrekrutieren, ausbilden und mit Drogen gefügig machen lassen. Derzeit sitzt er seine Strafe in einem kongolesischen Gefängnis ab.

Da Lubanga freilich selbst kein Geld besitzt, soll ein 2008 eingerichteter Opferfonds nach dem Willen des Gerichts für das Geld aufkommen. Es wird überdies nicht persönlich an die Opfer ausgezahlt, sondern fließt in Projekte zur ihrer Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Der vermeintliche Geldsegen kommt also den Kindern nur indirekt zu, wenn überhaupt.

(Reuters)

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