Wests Erbe: Jetzt geht's um die Kinder

Der österreichische Künstler Franz West starb im Juli 2012.
Der österreichische Künstler Franz West starb im Juli 2012.(c) APA/HANS KLAUS TECHT
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Im Streit um den Nachlass des Künstlers Franz West gibt es eine neue Wendung. Das Gericht hat dem Wahlvater von Wests Kindern die vermögensrechtliche Obsorge entzogen.

Als der österreichische Künstler Franz West im Juli 2012 starb, hinterließ er einen Sohn, eine Tochter und seine Ehefrau, Tamuna Sirbiladze. Nachdem auch sie im Juli 2016 starb, wurde der Wahlvater der Kinder, der Lyriker Benedikt Ledebur, mit der Obsorge beider Kinder betraut. Seither leben sie nicht nur bei ihm, er muss auch ihr Vermögen bestmöglich verwalten und ihre Interessen als Erben wahren. Und da gibt es für ihn viel zu tun. Seit Franz Wests Tod tobt um sein Erbe ein Streit, der zu einer Vielzahl von kostspieligen Gerichtsverfahren geführt hat. Erst vor wenigen Tagen entschied das Oberlandesgericht, dass – anders als West es verfügt hatte – rund 700 seiner Objekte seinen Kindern und nicht seiner Privatstiftung zustünden („Die Presse“ berichtete).

Doch dass Ledebur und sein Anwalt Christoph Kerres in vermögensrechtlichen Angelegenheiten tatsächlich im besten Sinne von Lazare und Anouk West agieren, daran hat das Pflegschaftsgericht offenbar größte Zweifel und entschied sich zu einem ungewöhnlichen Schritt: Mit Beschluss vom 11. Dezember 2017 (er liegt der „Presse“ vor) entzog der zuständige Richter dem Wahlvater „die Obsorge für beide Minderjährige im Umfang der Vermögensverwaltung und Vertretung“ mit sofortiger Wirkung und betraute Rechtsanwalt Michael Enzinger mit der vermögensrechtlichen Obsorge der Kinder.

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