Direkte Demokratie

Hohe Hürde für Volksabstimmungen

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900.000 Unterschriften sind für eine verpflichtende Volksabstimmung notwendig. Diese Neuregelung gibt es aber erst frühestens in fünf Jahren. Und: Über einen EU-Austritt darf gar nicht abgestimmt werden.

Sowohl FPÖ als auch ÖVP haben im Wahlkampf angekündigt, die direkte Demokratie ausbauen zu wollen. Doch das Koalitionsabkommen sieht nur sehr eingeschränkt Möglichkeiten für Volksabstimmungen vor – und die auch frühestens in der nächsten Legislaturperiode. Die FPÖ war mit dem Vorschlag angetreten, dass ein Volksbegehren von vier Prozent der Wahlberechtigten (derzeit 256.000) unterstützt werden muss, damit darüber verpflichtend eine Volksabstimmung abgehalten werden muss. Die ÖVP wollte die Latte auf zehn Prozent (640.000) legen.
Herausgekommen ist bei den Verhandlungen nicht etwa ein Mittelwert als Kompromiss, sondern die Summe der beiden Vorschläge: 900.000 Unterstützer, also rund 14 Prozent der Wahlberechtigten, sollen für eine Volksabstimmung notwendig sein.

Aber auch das wird nicht sofort in Kraft treten. Schwarz-Blau will als ersten Schritt die Volksbegehren weiterentwickeln: 100.000 Wahlberechtigte sollen notwendig sein, um eine echte Gesetzesinitiative starten zu können. Diese wird dann im Parlament in eigenen Sitzungen in Ausschuss und Plenum behandelt, wobei der Initiator des Volksbegehrens ein Rederecht erhält. Dieses Modell soll rasch eingeführt und nach drei Jahren evaluiert werden. Für das Jahr 2022 – also erst zum Ende der Legislaturperiode – ist die Einführung der verpflichtenden Volksabstimmung vorgesehen. Sollte die Regierung dafür keine Verfassungsmehrheit zustande bringen, will sie eine Volksbefragung dazu abhalten.

Verfassungsgerichtshof prüft vorab. Geplant ist jedenfalls: Wenn ein Volksbegehren von mindestens 900.000 Wahlberechtigten unterstützt und binnen eines Jahres vom Parlament nicht umgesetzt wird, gibt es dazu verpflichtend eine Volksabstimmung. Vorher tritt aber noch der Verfassungsgerichtshof auf den Plan: Er muss prüfen, ob das Volksbegehren im Widerspruch zu grund-, völker- und europarechtlichen Verpflichtungen steht. Und es gibt Themen, die von vorneherein ausgenommen sind: Über die Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union und in anderen internationalen Organisationen darf nicht abgestimmt werden. In dem Punkt hat sich also die ÖVP voll durchgesetzt: Die FPÖ hatte eine „Öxit“-Abstimmung nicht prinzipiell ausschließen wollen.

Eine Anleihe an die Regelung in der Schweiz haben sich die Verhandler mit einer weiteren Bestimmung genommen: Der Nationalrat kann einen Gegenvorschlag zur Abstimmung einbringen. Damit die Volksabstimmung Gültigkeit erhält, muss ein Drittel der Wahlberechtigten teilnehmen. Die hohe Hürde von 900.000 Unterstützungserklärungen muss nicht auf Dauer bleiben, heißt es im Regierungsabkommen: Sollte sich das Instrument bewähren, könnte diese Anzahl schrittweise gesenkt werden.

Neue Regeln für Briefwahl. Nicht erst seit der Bundespräsidentenwahl ist der FPÖ die Briefwahl ein Dorn im Auge. Sie hätte das Instrument gerne auf Auslandsösterreich eingeschränkt gehabt. Dazu wird es nicht kommen, wohl aber wird es neue Regelungen geben: Beantragung, Ausstellen einer Briefwahlkarte und die Stimmabgabe soll künftig am Gemeindeamt in einem Schritt möglich sein. Die Mitnahme der Briefwahlkarten und deren Retournierung mit der Post soll zwar weiterhin möglich, aber aufgrund des verbesserten Bürgerservices nicht mehr notwendig sein. Ausgezählt sollen die Briefwahlstimmen künftig schon am Wahlabend und nicht am Montag danach werden. Damit wird das Endergebnis auch schon am Wahlabend vorliegen.

Justizminister Josef Moser wird in der Regierung auch für sein Lieblingsthema, die Verwaltungsreform zuständig sein. Das Regierungsprogramm sieht da eher allgemeine Richtlinien vor und noch wenig Konkretes. Die Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden sei nicht mehr zeitgemäß, heißt es da. Bei einer Neuregelung müsse das Prinzip der Subsidiarität im Vordergrund stehen: Die Aufgaben sollen von jener Gebietskörperschaft wahrgenommen werden, die optimale Regelungen für die Bürger sicherstellt. Konkret sollen bautechnische Regelungen vereinheitlicht werden. Auch der Jugendschutz, der derzeit in jedem Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, soll künftig einheitliche Regelungen aufweisen – etwa beim Mindestalter für den Konsum von Tabak und Alkohol. Abgeschafft werden sollen gegenseitige Blockademöglichkeiten von Bund und Ländern, etwa bei der Änderung von Bezirks- und Gerichtssprengeln.

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