Das Regierungsprogramm enthält seitenweise Details zu bürokratischen Erleichterungen für Unternehmen.
Während sich Türkis-Blau bei großen Brocken wie den Pensionen oder der Kalten Progression auf beredte Weise wortkarg gibt, enthält das Regierungsprogramm seitenweise Details zu bürokratischen Erleichterungen für Unternehmen: bei Meldepflichten, Lohnverrechnung und Steuererklärung. Ein Punkt in diesem Wust an Klein-Klein lässt aber aufhorchen: Aus den beiden Jahresabschlüssen, der Handels- und der Steuerbilanz, soll eine „Einheitsbilanz“ werden. Die beiden Bilanzen haben sich weit auseinanderentwickelt. Wieder annähern kann sich nur das Steuerrecht dem Handelsrecht, denn hier hat der Gesetzgeber Spielraum. Da die Handelsbilanz die Gläubiger schützen soll, erfordert sie einen vorsichtig niedrigen Ausweis des Gewinns – der Kaufmann darf sich nicht reicher machen, als er ist. Dazu muss er etwa Rückstellungen bilden. Steuerlich darf er aber nur einen Teil davon abziehen. Das soll sich offenbar ändern – womit es bei der Einheitsbilanz nicht nur um weniger „Verwaltungs- und Beratungsaufwand“ geht, sondern auch um eine zusätzliche Steuersenkung für Unternehmen. (gau)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.12.2017)