Kontrolle. Die FMA begrüßt die Novelle zur EU-Geldwäscherichtlinie, die Kryptowährungen einbezieht.
Wien. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) begrüßt die europäische Einigung, künftig erstmals auch virtuelle Währungen wie Bitcoin in die Bestimmungen zum Kampf gegen Geldwäsche einzubeziehen. Laut der Novelle zur vierten Geldwäscherichtlinie werden auch Tauschbörsen für virtuelle Währungen sowie sogenannte Wallet Provider (elektronische Geldbörsen) den Bestimmungen der Geldwäsche-Richtlinie unterworfen.
Tauschbörsen fallen unter die Richtlinie, wenn sie den Tausch virtueller Währungen gegen gesetzliche Zahlungsmittel anbieten. Der Tausch virtueller Währungen untereinander ist davon aber nicht erfasst. Die Anbieter elektronischer Geldbörsen, die die jeweiligen kryptografischen Schlüssel der Inhaber von virtuellen Währungen verwalten, fallen auf jeden Fall unter die Bestimmungen. Darüber hinaus sind solche Anbieter künftig verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Zudem wird es erstmals eine gesetzliche Definition für eine virtuelle Währung in einem EU-Rechtsakt geben.
In die Zahl prominenter Bitcoin-Kritiker reiht sich der Chef von Japans Notenbank, Haruhiko Kuroda, ein. Bitcoin sei ein „Spekulationsobjekt“, sagte er. Der neue Chef der US-Bankenaufsicht, Joseph Otting, sieht Bitcoin indes nicht als Bedrohung für das US-Bankensystem. (ag.)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 22.12.2017)