Innenministerin Fekter betont, dass nur eingebürgert wird, wer "außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik" erbringt. Hintergrund für die Aussage sind die Ermittlungen gegen FPK-Chef Uwe Scheuch.
Laut Gesetz dürfen Ausländer nur eingebürgert werden oder eine Doppelstaatsbürgerschaft bekommen, wenn sie "außerordentliche Leistungen im Interesse der Republik" auf wirtschaftlichem, sportlichem oder kulturellem Gebiet vollbringen. Das betonte VP-Innenministerin Maria Fekter am Donnerstag im "Ö1-Morgenjournal".
Sie wolle jeden Eindruck vermeiden, dass die Staatsbürgerschaft käuflich sei. Die Koalition habe für neue restriktivere Kriterien gesorgt. Eine Investition alleine reiche für die Erlangung der Staatsbürgerschaft jedenfalls dafür nicht aus.
Fekter betont dies vor dem Hintergrund der Ermittlungen gegen FPK-Chef Uwe Scheuch. Dieser soll einem Medienbericht zufolge einem russischen Investor eine Staatsbürgerschaft als Gegenleistung für eine Investition in Kärnten geboten haben.
(Red.)