Neun Tschetschenen nach Anschlag auf Pizzeria in Hollabrunn angeklagt

Archivbild: Feuerwehreinsatz in Hollabrunn im März 2016
Archivbild: Feuerwehreinsatz in Hollabrunn im März 2016APA
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Den neun Angeklagte wird neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor allem Brandstiftung und versuchter schwerer Betrug vorgeworfen. Sie sollen eine Pizzeria in die Luft gesprengt haben, um die Versicherungssume zu kassieren.

Im Zusammenhang mit der Explosion in einer Pizzeria in Hollabrunn im heurigen März wird die Staatsanwaltschaft Korneuburg gegen neun Männer tschetschenischer Herkunft Anklage erheben. Das teilte Behördensprecher Friedrich Köhl am Freitag mit. Ihnen wird neben der Bildung einer kriminellen Vereinigung vor allem Brandstiftung und versuchter schwerer Betrug vorgeworfen.

Zu der Detonation kam es in der Nacht auf den 13. März, als - wie später Brandermittler nachweisen konnten - gegen 2.00 Uhr im Lokal verschüttetes Benzin entzündet wurde. Die Pizzeria stand binnen kurzer Zeit in Vollbrand, dank des raschen Eingreifens eines Großaufgebots der Feuerwehr konnte ein Übergreifen der Flammen auf andere Gebäude verhindert worden. Im schwer in Mitleidenschaft gezogenen Haus mussten mehr als ein Dutzend Wohnungen geräumt, Familien in Notunterkünfte verlegt werden. Durch die Wucht der Detonation wurden vor dem Lokal geparkte Fahrzeuge beschädigt, Fenster in der Nachbarschaft barsten.

Hinter dem Anschlag soll eine tschetschenische Bande stehen, die das Ganze inszeniert haben soll, um nach dem gezielt herbeigeführten Schadensfall von der Lokal-Betreiberin die Versicherungssumme zu kassieren. Diese hatte die Pizzeria unter anderem gegen Feuer abgesichert. Wäre der Plan aufgegangen, hätten die Tschetschenen - so zumindest die Anklage - eine Viertelmillion Euro kassiert.

Freispruch vom Schutzgeld-Vorwurf

Vier der neun Beschuldigten im Alter zwischen 25 und 37 Jahren haben sich bereits Anfang Dezember wegen Schutzgelderpressung im Wiener Landesgericht für Strafsachen verantworten müssen. Ihnen konnte jedoch nicht nachgewiesen werden, dass sie einen Friseur in Wien-Floridsdorf und einen arabischstämmigen Arzt unter Druck gesetzt und zur Zahlung von stattlichen Geldbeträgen gezwungen hatten. Sie wurden nach mehrtägiger Verhandlung von einem Schöffensenat freigesprochen.

Die nunmehrige Anklageschrift wird zunächst beim Landesgericht Korneuburg eingebracht. Die Hauptverhandlung dürfte dann allerdings wieder nach Wien delegiert werden. Gegen einen Angeklagten ist in der Bundeshauptstadt bereits ein separates Verfahren anhängig, das aus prozessökonomischen Gründen mit dem Hollabrunner Fall verbunden wird.

(APA)

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