Der Schritt wecke "ernsthafte Zweifel" am politischen Pluralismus in Russland, heißt es aus Brüssel. Moskau will nun Nawalnys Aufrufe zum Wahlboykott auf Rechtsverstöße prüfen.
Nach dem offiziellen Ausschluss des prominenten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny von der Präsidentschaftswahl in Russland hat sich die EU besorgt gezeigt. Der Wahl-Ausschluss wecke "ernsthafte Zweifel" am politischen Pluralismus und der Möglichkeit demokratischer Wahlen im kommenden Frühjahr, erklärte eine Sprecherin des Auswärtigen Dienstes der EU am Dienstag.
Die Sprecherin verwies darauf, dass Nawalny laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in seiner Heimat das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren vorenthalten wurde. Sie forderte die russischen Behörden auf, Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zur Präsidentschaftswahl am 18. März zuzulassen.
Für den Kreml stellt die Nichtzulassung Nawalnys die Legitimität der kommenden Präsidentenwahl jedoch nicht infrage. Kremlsprecher Dmitri Peskow sagte am Dienstag, Nawalnys Fehlen werde sich auch nicht auf die Wahlbeteiligung auswirken.
Einer der schärfsten Kritiker Putins
Allerdings sollten dessen Aufrufe zu einem Boykott der Wahl am 18. März 2018 juristisch auf Rechtsverstöße geprüft werden, sagte Peskow der Agentur Interfax zufolge in Moskau. Präsident Wladimir Putin bewirbt sich im März um eine vierte Amtszeit. Weil er als unabhängiger Bewerber antritt, soll am Dienstag in Moskau eine Initiativgruppe seine Kandidatur offiziell einleiten.
Die russische Wahlkommission hatte am Montag offiziell den Ausschluss Nawalnys von der Präsidentschaftswahl verkündet. Zur Begründung verwies sie auf eine umstrittene Verurteilung des 41-jährigen Kreml-Kritikers wegen Unterschlagung. Der Jurist und Blogger Nawalny ist einer der schärfsten Kritiker Putins, der seit 18 Jahren an der Spitze des Landes steht und mit dessen Wiederwahl am 18. März gerechnet wird.
Bereits im Oktober hatte die Wahlkommission entschieden, dass Nawalny bis 2028 nicht für ein Amt kandidieren darf. Sie begründete dies mit einer Verurteilung Nawalnys zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe wegen Unterschlagung. Der Oppositionspolitiker bestreitet die ins Jahr 2009 zurückreichenden Vorwürfe und spricht von einem politischen Urteil.
(APA/dpa/afp)