USA: Firmen dürfen Wahlkampf unbegrenzt finanzieren

US-Gericht hebt Grenzen für Wahlkampf-Finanzierung auf
US-Gericht hebt Grenzen für Wahlkampf-Finanzierung auf(c) Erwin Wodicka (Erwin Wodicka)
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Unternehmen und auch Gewerkschaften können Kandidaten für den US-Kongress oder die Präsidentschaft künftig unbegrenzt unterstützen. Das hat das Oberste Gericht am Donnerstag entschieden.

Unternehmen und Gewerkschaften können Kandidaten für den US-Kongress oder die Präsidentschaft künftig unbegrenzt unterstützen. Mit einem diesbezüglichen Grundsatzurteil hat das Oberste Gericht der USA die externe Einflussnahme auf die Politik erheblich erleichtert.

Mit fünf gegen vier Stimmen urteilten die Richter am Donnerstag, dass Wirtschaftsunternehmen und Arbeitnehmervertreter künftig keinerlei Beschränkungen bei der finanziellen Unterstützung der Wahlwerbung von Kandidaten für die Präsidentschaft oder den US-Kongress unterliegen. Sie hoben eine 20 Jahre alte Regelung auf, die solche Wahlkampfausgaben begrenzt hatte.

Einschränkung der Meinungsfreiheit

Kritiker der bisherigen Regelung hatten argumentiert, dass die Begrenzung von Spenden an politische Kandidaten auf eine Einschränkung der Meinungsfreiheit hinauslaufe. Die Mehrheit der Richter am Supreme Court folgte dieser Argumentation.

Befürworter einer Spendenbegrenzung hingegen hatten die Befürchtung geäußert, dass Wahlkämpfe in den USA nach einem Wegfall der Obergrenzen zu reinen Materialschlachten ausarten und politische Ämter dem Verdacht der Käuflichkeit ausgesetzt würden. Dieser Argumentation folgte nur die Minderheit der vier linskliberalen Richter.

Werbung klar gekennzeichnet

Das höchstrichterliche Urteil ermöglicht es Unternehmen und Gewerkschaften, ohne Begrenzung Werbung für oder gegen bestimmte Kandidaten zu machen. Das Urteil schreibt dabei vor, dass aus der Wahlwerbung klar hervorgehen müsse, wer sie finanziert habe. Beobachter erwarten, dass das neue Urteil bereits die bevorstehende Kampagne für die Kongresswahl im November prägen wird.

Der bisherigen Regelung zufolge war eine derartige Unterstützung im Wahlkampf nur indirekt möglich: Unternehmen und Gewerkschaften durften nicht selbst Wahlwerbung in Auftrag geben und finanzieren, sondern mussten Geld an so genannte "Politische Aktionskomitees" weiterleiten, die den jeweiligen Kandidaten nahestanden.

Dafür durften sie nur freiwillige Spenden etwa von Angestellten, Führungskräften oder Vorstandsmitgliedern verwenden. Das neue Urteil erlaubt es, dass Unternehmen oder Gewerkschaften direkt Geld aus dem eigenen Vermögensbestand für Wahlwerbung ausgeben.

(Ag.)

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