Eine Mehrwertsteuer auf Bitcoin hat der Europäische Gerichtshof bereits 2015 abgelehnt. Die neue Geldwäscherichtlinie der EU regelt auch Kryptobörsen. Freilich: Graubereiche gibt es noch viele.
Nationalbank-Chef Ewald Nowotny schüttet Wasser auf die Mühlen der Bitcoin-Kritiker. In einem Interview mit der "Süddeutschen Zeitung" fordert er eine Mehrwertsteuer auf die Kryptowährung sowie die Offenlegung der Identitäten der beteiligten Personen, um Geldwäsche zu verhindern. Einzig: All das ist auf EU-Ebene schon geregelt. Der Europäische Gerichtshof hat die Mehrwertsteuer-Frage 2015 geklärt.
Die bereits beschlossene neue Geldwäscherichtlinie der EU regelt auch die Kryptobörsen. Weder die Europäische Zentralbank noch die Oesterreichische Nationalbank sind hier zuständig. Beim Handel mit Kryptowährungen gibt dennoch weiterhin zahlreiche Graubereiche. Einiges ist noch gar nicht geregelt. Anderes schon, aber nur schwer exekutierbar. "Die Presse" beantwortet die wichtigsten Fragen.
1) Wie ist die steuerliche Situation für Bitcoin?